Tierkennzeichnung vor dem EuGH: Generalanwalt verkündete seine Schlussanträge
Im Rechtsstreit zur Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hat jetzt der Generalanwalt seine Schlussanträge vorgelegt.
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Anlässlich der mündlichen Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)zum Rechtsstreit u.a. gegen die verpflichtende Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen (siehe Schafzucht 6/2013) wurden die Teilnehmer wie auch der klagende Schäfer Herbert Schaible darauf hingewiesen, dass die Schlussanträge am 29. Mai verkündet werden.
Diese Schlussanträge des Generalanwaltes Nils Wahl wurden der VDL dankenswerterweise nach Verkündigung durch Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller mit einer juristischen Kommentierung zugesandt. Rechtsanwalt Winkelmüller vertritt den klagenden Schäfer Herbert Schaible in dem Verfahren vor dem EuGH.
Bekanntermaßen ist dieser Rechtsstreit ein von einer breiten Basis an Schaf- und Ziegenhaltern – in ganz Europa – finanziertes und damit getragenes Anliegen. Schließlich wird dieser Rechtsstreit über Spendengelder von vielen Schaf- und Ziegenhaltern finanziert, die die jetzigen Rechtsvorschriften zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung als ungerecht, überzogen und untauglich empfinden.
Die jetzt vorliegenden Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH wurden unmittelbar nach Vorlage über Verbandsrundschreiben rasch verbreitet und sollte daher auch hier in unserem Verbandsorgan vorgestellt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass diese Schlussanträge, sofern das EuGH ihnen folgt, die Hoffnung auf ein für die Schaf- und Ziegenwirtschaft positives Urteil leider schwinden lassen. Dazu nachfolgend die Erläuterungen von Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller.
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