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Hessen: Medienrummel wegen vorgeblichem Lämmersterben

Ein Landwirt aus dem hessischen Rosbach wurde vor kurzem beschuldigt, durch das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln auf benachbarten Flächen den Tod zweier Lämmer verursacht zu haben.
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Dies hatte einen unerwarteten Medienrummel ausgelöst. Der Vorwurf einer unsachgemäßen Pflanzenschutzmaßnahme war sogleich vom Hessischen Bauernverband (HBV) „entschieden“ zurückgewiesen worden. Es gebe keinerlei Hinweise, dass Pflanzenschutzmittel unsachgemäß eingesetzt worden seien, betonte der HBV zwei Tage nach der medialen Berichterstattung zum Thema. Der Landwirt habe, so die ersten Feststellungen, die zugelassenen Mittel ordnungsgemäß nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis eingesetzt. Cross-Compliance- und Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden bestätigten das. Im Übrigen verwahrte sich der Verband gegen die Darstellung, der Eigentümer der getöteten Lämmer sei ein Biolandwirt. Von ordnungsgemäßer Ökolandwirtschaft und Tierhaltung könne keine Rede sein. Der Betrieb sei weder bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde gemeldet, noch seien die Tiere erfasst. Durch erste Untersuchungsergebnissen der Veterinärmedizinischen Klinik in Gießen konnte die Beschuldigung des Landwirts, durch das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln auf benachbarten Flächen den Tod zweier Lämmer verursacht zu haben, entkräftet werden. Dem vorläufigen Analysebefund zufolge habe die vorgenommene Pflanzenschutzmaßnahme zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten und Schädlingen im Raps nicht zum Tod der Lämmer geführt, die zur Zeit der Pflanzenbehandlung mit anderen Schafen auf einer angrenzenden Fläche eingepfercht gewesen seien. Wie der HBV hervorhob, war die Pflanzenbehandlung dem Warndienst von der amtlichen Beratung empfohlen worden, um die Ausbreitung von Rapsglanzkäfern zu stoppen. AgE
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