Hessen: Medienrummel wegen vorgeblichem Lämmersterben
Ein Landwirt aus dem hessischen
Rosbach wurde vor kurzem
beschuldigt, durch das
Versprühen von Pflanzenschutzmitteln
auf benachbarten
Flächen den Tod zweier
Lämmer verursacht zu haben.
- Veröffentlicht am
Dies hatte einen unerwarteten
Medienrummel ausgelöst.
Der Vorwurf einer unsachgemäßen
Pflanzenschutzmaßnahme
war sogleich vom Hessischen
Bauernverband (HBV)
„entschieden“ zurückgewiesen
worden. Es gebe keinerlei Hinweise,
dass Pflanzenschutzmittel
unsachgemäß eingesetzt
worden seien, betonte der HBV
zwei Tage nach der medialen
Berichterstattung zum Thema.
Der Landwirt habe, so die
ersten Feststellungen, die zugelassenen
Mittel ordnungsgemäß
nach den Grundsätzen der
guten fachlichen Praxis eingesetzt.
Cross-Compliance- und
Vor-Ort-Kontrollen durch die
zuständigen Behörden bestätigten
das.
Im Übrigen verwahrte sich
der Verband gegen die Darstellung,
der Eigentümer der getöteten
Lämmer sei ein Biolandwirt.
Von ordnungsgemäßer
Ökolandwirtschaft und Tierhaltung
könne keine Rede sein.
Der Betrieb sei weder bei der
zuständigen Landwirtschaftsbehörde
gemeldet, noch seien
die Tiere erfasst.
Durch erste Untersuchungsergebnissen
der Veterinärmedizinischen
Klinik in Gießen
konnte die Beschuldigung des
Landwirts, durch das Versprühen
von Pflanzenschutzmitteln
auf benachbarten Flächen den
Tod zweier Lämmer verursacht
zu haben, entkräftet werden.
Dem vorläufigen Analysebefund
zufolge habe die vorgenommene
Pflanzenschutzmaßnahme
zur Bekämpfung von
Pilzkrankheiten und Schädlingen
im Raps nicht zum Tod der
Lämmer geführt, die zur Zeit
der Pflanzenbehandlung mit
anderen Schafen auf einer angrenzenden
Fläche eingepfercht
gewesen seien.
Wie der HBV hervorhob, war
die Pflanzenbehandlung dem
Warndienst von der amtlichen
Beratung empfohlen worden,
um die Ausbreitung von Rapsglanzkäfern
zu stoppen. AgE
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