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Europäische Union: Weitere 230 Mio. Euro an Agrarbeihilfen zurückgefordert

Die Europäische Kommission fordert im Rahmen ihres Rechnungsabschlussverfahrens erneut Agrarbeihilfen zurück, diesmal in der Höhe von 230 Mio. Euro.
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Vor allem Mängeln bei der Tierkennzeichnung und beim Führen der Bestandsregister tauchen dabei häufig auf! Wie aus einer entsprechenden Mitteilung hervorgeht, muss die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten Geld zurückzahlen, das nach Meinung der Brüsseler Behörde nicht den EU-Vorschriften entsprechend verwendet worden ist. Neben Deutschland sind Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal, Belgien, Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei, Griechenland, Litauen, Malta und Slowenien betroffen. Die größte Forderung richtet sich an Griechenland. Athen soll 124 Mio. Euro zurückzahlen, davon allein 83,6 Mio. Euro wegen „vorschriftswidriger Verringerung des Mindestertrags an getrockneten Weintrauben“ sowie 24 Mio. Euro wegen mangelhafter Bestandesregister bei den Vor-Ort- Kontrollen von Schafen. Großbritannien soll 12,6 Mio. Euro an Brüssel zurücküberweisen; mehr als 10 Mio. Euro werden dabei wegen Mängeln bei der Tierkennzeichnung und Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Tierprämien angemahnt. Spanien wird vor allem für seine Kontrollen von Tierbeständen sowie seinem Sanktionssystem bei Cross-Compliance- Maßnahmen kritisiert. Deutschland muss knapp 1,28 Mio. Euro zurückerstatten. Zum einen wurden der Kommission zufolge Parzellen im Rahmen einer Agrarumweltmaßnahme nicht vollständig geprüft, zum anderen gab es Unstimmigkeiten, die beim Rechnungsschluss 2009 festgestellt wurden. Wegen der Überschreitung der finanziellen Obergrenzen werden Belgien, Ungarn, die Tschechische Republik sowie Großbritannien belangt. Die Gelder fließen wieder in den EU-Haushalt. AgE
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