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Keine Besserstellung der Schäfer beim Agrardiesel

Die Bemühungen der Schäfer um eine Besserstellung bei der Agrardieselentlastung sind erfolglos geblieben.
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Die Forderung, die in der Schafhaltung eingesetzten Pkw und Geländewagen in die Agrardieselregelung einzubeziehen, wurde nicht in das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes aufgenommen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Schindler bedauerte, dass seine Bemühungen im Finanzausschuss nicht erfolgreich waren. Leider sei es nicht gelungen, für das berechtigte Anliegen der Schäfer eine Mehrheit innerhalb der Koalition zu organisieren, erklärte Schindler. Man bleibe an dem Thema dran und werde bei einer entsprechenden Gelegenheit einen erneuten Versuch unternehmen, versicherte der CDU-Politiker, räumte aber zugleich ein, dass dafür in der laufenden Legislaturperiode die Aussichten sehr gering seien. Im Vorfeld der Finanzausschusssitzung hatte die VDL an die Abgeordneten appelliert, für die Schäfer eine Lösung zu finden. Wegen der oft beträchtlichen Entfernungen, die die Schäfer von der Hofstelle zu ihren Schafherden zu bewältigen hätten, sei es ihnen meist nicht möglich, diese Strecken mit dem Traktor zurückzulegen, so der VDL in seiner Argumentation, die auch vom Deutschen Bauernverband (DBV) mitgetragen wurde. Erneut verwies der VDL auf die Situation bei den Imkern, die bereits seit Jahren im Rahmen einer Sonderregelung für bis zu 15 l je Bienenvolk eine Agrardieselentlastung erhalten können. Nach Berechnungen des VDL ist von einem Verbrauch bei den in der Schafhaltung eingesetzten Pkw von bis zu 11 l und Jahr je Mutterschaf auszugehen. Darin sind die Arbeitsaufwendungen bei der Deich- und Landschaftspflege berücksichtigt. Der Bundesrat hatte sich für eine Gesetzesänderung im Interesse der Schäfer ausgesprochen. Das Bundesfinanzministerium hatte dies jedoch abgelehnt.
AgE
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