Keine Besserstellung der Schäfer beim Agrardiesel
Die Bemühungen der Schäfer um eine Besserstellung bei der
Agrardieselentlastung sind erfolglos geblieben.
- Veröffentlicht am
Die Forderung, die in der
Schafhaltung eingesetzten Pkw
und Geländewagen in die Agrardieselregelung
einzubeziehen,
wurde nicht in das vom
Bundestag beschlossene Gesetz
zur Änderung des Energiesteuer-
und Stromsteuergesetzes
aufgenommen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete
Norbert Schindler bedauerte,
dass seine Bemühungen
im Finanzausschuss nicht
erfolgreich waren. Leider sei es
nicht gelungen, für das berechtigte
Anliegen der Schäfer eine
Mehrheit innerhalb der Koalition
zu organisieren, erklärte
Schindler.
Man bleibe an dem Thema
dran und werde bei einer entsprechenden
Gelegenheit einen
erneuten Versuch unternehmen,
versicherte der CDU-Politiker,
räumte aber zugleich ein,
dass dafür in der laufenden Legislaturperiode
die Aussichten
sehr gering seien.
Im Vorfeld der Finanzausschusssitzung
hatte die VDL an
die Abgeordneten appelliert,
für die Schäfer eine Lösung zu
finden. Wegen der oft beträchtlichen
Entfernungen, die die
Schäfer von der Hofstelle zu
ihren Schafherden zu bewältigen
hätten, sei es ihnen meist
nicht möglich, diese Strecken
mit dem Traktor zurückzulegen,
so der VDL in seiner Argumentation,
die auch vom Deutschen
Bauernverband (DBV)
mitgetragen wurde. Erneut
verwies der VDL auf die Situation
bei den Imkern, die bereits
seit Jahren im Rahmen einer
Sonderregelung für bis zu 15 l
je Bienenvolk eine Agrardieselentlastung
erhalten können.
Nach Berechnungen des VDL
ist von einem Verbrauch bei
den in der Schafhaltung eingesetzten
Pkw von bis zu 11 l und
Jahr je Mutterschaf auszugehen.
Darin sind die Arbeitsaufwendungen
bei der Deich- und
Landschaftspflege berücksichtigt.
Der Bundesrat hatte sich
für eine Gesetzesänderung im
Interesse der Schäfer ausgesprochen.
Das Bundesfinanzministerium
hatte dies jedoch
abgelehnt.
AgE
AgE
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