Bundesrat empfiehlt Rückerstattung
Der Bundesrat hat mit deutlicher Mehrheit in seiner Sitzung am
21. September der Bundesregierung empfohlen, die Agrardieselerstattung
für Schafhalter einzuführen.
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Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren
durch eine entsprechende Änderung des Energiesteuergesetzes
für Schäfer im Rahmen der Agrardieselrückerstattung eine analoge
Ausnahmeregelung wie für die Imker zu schaffen.
Begründung: Die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe in der
Schafhaltung ist durch einen hohen Kostendruck geprägt. Durch
die zumeist extensiv betriebenen hofstellenfernen Weide-, Küsten-
und Naturschutzflächen tragen die hohen Dieselkosten zu
der angespannten Situation bei. Viele Schäfer und Schafhalter
leisten die entsprechenden Transporte (Wasser, Futter, Tiere)
auch mehrmals täglich. Eine entsprechende Änderung der Agrardieselrückerstattung
mit einer Berücksichtigung der tatsächlich
genutzten Fahrzeugart, wie sie für Imker möglich ist, wäre
ein deutlicher Beitrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
in der Schafhaltung. Die Schafzuchtverbände haben deshalb
noch einmal alle Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestages
angeschrieben, um auch dort die Notwendigkeit dieser
Maßnahme zu begründen. Bislang ist das Finanzministerium
nicht bereit, eine Agrardieselerstattung für Schäfer einzuführen.
Der Bauernverband unterstützt die Forderung der Schäfer.
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