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Bundesrat empfiehlt Rückerstattung

Der Bundesrat hat mit deutlicher Mehrheit in seiner Sitzung am 21. September der Bundesregierung empfohlen, die Agrardieselerstattung für Schafhalter einzuführen.
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Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch eine entsprechende Änderung des Energiesteuergesetzes für Schäfer im Rahmen der Agrardieselrückerstattung eine analoge Ausnahmeregelung wie für die Imker zu schaffen. Begründung: Die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe in der Schafhaltung ist durch einen hohen Kostendruck geprägt. Durch die zumeist extensiv betriebenen hofstellenfernen Weide-, Küsten- und Naturschutzflächen tragen die hohen Dieselkosten zu der angespannten Situation bei. Viele Schäfer und Schafhalter leisten die entsprechenden Transporte (Wasser, Futter, Tiere) auch mehrmals täglich. Eine entsprechende Änderung der Agrardieselrückerstattung mit einer Berücksichtigung der tatsächlich genutzten Fahrzeugart, wie sie für Imker möglich ist, wäre ein deutlicher Beitrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der Schafhaltung. Die Schafzuchtverbände haben deshalb noch einmal alle Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestages angeschrieben, um auch dort die Notwendigkeit dieser Maßnahme zu begründen. Bislang ist das Finanzministerium nicht bereit, eine Agrardieselerstattung für Schäfer einzuführen. Der Bauernverband unterstützt die Forderung der Schäfer.
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