VDL-Ausschuss Berufsschäfer: Rückendeckung bei Vor-Ort-Kontrollen
Liebe Kollegen, viele von uns
bewirtschaften Flächen mit vielen
Landschaftselementen,
Ameisenhaufen, Hochstaudenanteilen
und ähnlichen Unsicherheitsfaktoren
bezüglich
der Flächenprüfung.
- Veröffentlicht am
Bringen wir die Flächen in
einen Zustand, dass sie bei einer
Cross-Compliance (CC)-
Kontrolle nicht beanstandet
werden, bekommen wir Probleme
mit dem Naturschutz.
Bringen wir sie in einen Zustand,
dass sie den Anforderungen
von Natura 2000 genügen,
darf keine CC-Kontrolle kommen.
Für Kontrollen durch deutsche
Behörden gibt es aber
durchaus ein bisschen Rechtsschutz
für uns Schäfer als Antragsteller:
Wenn eine Fläche strittig ist,
kann man zur Unteren Landschaftsbehörde
gehen. Die sitzt
oft bei der Kreisverwaltung.
Man kann die Sachbearbeiter
bitten, sich diese Flächen
gemeinsam anzusehen.
Wenn z. B. Gehölze entnommen
werden sollen oder eben
gerade nicht, wenn Ameisenhügel
bestehen bleiben sollen….
kann dies die Behörde
schriftlich bescheinigen.
Kann man bei einer CC-Kontrolle
nachweisen, dass der Zustand
der Fläche mit Wissen
und Willen der zuständigen Behörde
so ist, wie er ist, geht
man sanktionsfrei aus.
Soweit die Meinung der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe!
Vorsicht ist dennoch geboten:
Es gab schon eine Reihe
Beschlüsse auf deutscher Ebene,
die von der EU nicht anerkannt
wurden. Beispiel: die
Änderung der kleinen Landschaftselemente
in diesem
Jahr.
Dennoch – wer sich ein wenig
absichern möchte, sollte
den beschriebenen Weg über
die Untere Landschaftsbehörde
gehen. Für deutsche Kontrollen
sollte das reichen.
Viel Glück mit den Schafen
und den Kontrolleuren!
Günther Czerkus
Günther Czerkus
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