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VDL-Ausschuss Berufsschäfer: Rückendeckung bei Vor-Ort-Kontrollen

Liebe Kollegen, viele von uns bewirtschaften Flächen mit vielen Landschaftselementen, Ameisenhaufen, Hochstaudenanteilen und ähnlichen Unsicherheitsfaktoren bezüglich der Flächenprüfung.
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Ein Gespräch mit der Naturschutzbehörde
schützt bei Vor-Ort-Kontrollen.
Ein Gespräch mit der Naturschutzbehörde schützt bei Vor-Ort-Kontrollen.Archiv
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Bringen wir die Flächen in einen Zustand, dass sie bei einer Cross-Compliance (CC)- Kontrolle nicht beanstandet werden, bekommen wir Probleme mit dem Naturschutz. Bringen wir sie in einen Zustand, dass sie den Anforderungen von Natura 2000 genügen, darf keine CC-Kontrolle kommen. Für Kontrollen durch deutsche Behörden gibt es aber durchaus ein bisschen Rechtsschutz für uns Schäfer als Antragsteller: Wenn eine Fläche strittig ist, kann man zur Unteren Landschaftsbehörde gehen. Die sitzt oft bei der Kreisverwaltung. Man kann die Sachbearbeiter bitten, sich diese Flächen gemeinsam anzusehen. Wenn z. B. Gehölze entnommen werden sollen oder eben gerade nicht, wenn Ameisenhügel bestehen bleiben sollen…. kann dies die Behörde schriftlich bescheinigen. Kann man bei einer CC-Kontrolle nachweisen, dass der Zustand der Fläche mit Wissen und Willen der zuständigen Behörde so ist, wie er ist, geht man sanktionsfrei aus. Soweit die Meinung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe! Vorsicht ist dennoch geboten: Es gab schon eine Reihe Beschlüsse auf deutscher Ebene, die von der EU nicht anerkannt wurden. Beispiel: die Änderung der kleinen Landschaftselemente in diesem Jahr. Dennoch – wer sich ein wenig absichern möchte, sollte den beschriebenen Weg über die Untere Landschaftsbehörde gehen. Für deutsche Kontrollen sollte das reichen. Viel Glück mit den Schafen und den Kontrolleuren!
Günther Czerkus
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