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Dieselbeihilfe: Steuerentlastung auch für Schäfer gefordert

VDL und Landesverbände bitten die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, dass – ebenso bereits wie Imker – auch die Schafhalter eine Steuerentlastung nach § 57 Energiesteuergesetz beantragen können.
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Die Entfernungen zu den Weiden sind oft beträchtlich, daher sind Schäfer zwingend auf den Geländewagen angewiesen.
Die Entfernungen zu den Weiden sind oft beträchtlich, daher sind Schäfer zwingend auf den Geländewagen angewiesen.Dierichs
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Die Imker erhalten bereits die Dieselbeihilfe für Fahrten mit dem PKW zur Betreuung ihrer Völker. Für die Schäfer und Schafhalter gibt es bisher noch keine derartige Sonderregelung. Aufgrund der oft beträchtlichen Entfernungen vom Hof zu den Weideflächen ist es meist nicht möglich (und unwirtschaftlich), die Strecken mit einem Traktor zurückzulegen. Viele Schäfer und Schafhalter besitzen auch keinen Traktor. Sämtliche Transporte (Wasser, Futter, Tiere) werden mit dem PKW oder Geländewagen durchgeführt. Daher haben sich die VDLMitgliedsverbände mit dem nachfolgenden Brief an die im jeweiligen Bundesland ansässigen Bundestagsabgeordneten, die Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sind, gewandt. Ergänzend hat die VDL, die diese Entwürfe auf Zuarbeit des Landesverbandes Mecklenburg- Vorpommern an alle Verbände versandt hat, zusätzlich die Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Birgit Reinemund, angeschrieben, diesen Brief zu Beginn der nächsten Sitzung im Oktober an alle Mitglieder nochmals zu verteilen und dieses für die Schafhaltung wichtige Thema unbedingt zu berücksichtigen.
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