Dieselbeihilfe: Steuerentlastung auch für Schäfer gefordert
VDL und Landesverbände bitten die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages,
dass – ebenso bereits wie Imker – auch die Schafhalter eine Steuerentlastung
nach § 57 Energiesteuergesetz beantragen können.
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Die Imker erhalten bereits
die Dieselbeihilfe für Fahrten
mit dem PKW zur Betreuung
ihrer Völker. Für die Schäfer
und Schafhalter gibt es bisher
noch keine derartige Sonderregelung.
Aufgrund der oft beträchtlichen
Entfernungen vom
Hof zu den Weideflächen ist es
meist nicht möglich (und unwirtschaftlich),
die Strecken
mit einem Traktor zurückzulegen.
Viele Schäfer und Schafhalter
besitzen auch keinen Traktor.
Sämtliche Transporte
(Wasser, Futter, Tiere) werden
mit dem PKW oder Geländewagen
durchgeführt.
Daher haben sich die VDLMitgliedsverbände
mit dem
nachfolgenden Brief an die im
jeweiligen Bundesland ansässigen
Bundestagsabgeordneten,
die Mitglied im Finanzausschuss
des Deutschen Bundestages
sind, gewandt.
Ergänzend hat die VDL, die
diese Entwürfe auf Zuarbeit
des Landesverbandes Mecklenburg-
Vorpommern an alle Verbände
versandt hat, zusätzlich
die Vorsitzende des Finanzausschusses,
Dr. Birgit Reinemund,
angeschrieben, diesen Brief zu
Beginn der nächsten Sitzung
im Oktober an alle Mitglieder
nochmals zu verteilen und dieses
für die Schafhaltung wichtige
Thema unbedingt zu berücksichtigen.
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