VDL-Ausschuss Berufsschäfer: Achtung bei HIT-Datenbank
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- HIT-Datenbank (Übernahmemeldung) Sofern der Tierhalter Schafe oder Ziegen in seinen Bestand übernimmt, hat er dies der zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme anzuzeigen, und zwar unter Angabe
- der Anzahl der in seinen Bestand verbrachten Tiere,
- der Registriernummer seines Betriebes,
- des Datums des Verbringens,
- der Registriernummer des abgebenden Betriebes sowie
- des Datums des Zugangs, soweit es vom Datum des Verbringens abweicht.
Seit 1. Januar 2012 werden
festgestellte Verstöße nicht
mehr nur nach dem Fachrecht
sanktioniert, sondern auch
nach Cross Compliance. Ein
Beispiel aus der Praxis: Ein
Schäfer ersteigert einen Bock.
Die Eintragung im Bestandsregister
und Begleitdokument
sind ordnungsgemäß. Leider
übersieht/versäumt er die
Übernahmemeldung bei der
HIT-Datenbank.
Fällt dies bei einer CC-Kontrolle
auf, führt es ab diesem
Jahr zur Kürzung der Betriebsprämie!
Eine harte Strafe für ein kleines
Vergehen.
Günther Czerkus,
Sprecher des VDL-Ausschusses
Berufsschäfer
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