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VDL-Ausschuss Berufsschäfer: Achtung bei HIT-Datenbank

Die Übernahmemeldung von zugekauften Tieren bei der HIT-Datenbank ist jetzt Cross Compliance (CC)-relevant! Der Prüfdienst in Rheinland- Pfalz wies auf eine entscheidende Änderung hin.
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Seit ein paar Jahren gilt diese Regelung:

- HIT-Datenbank (Übernahmemeldung) Sofern der Tierhalter Schafe oder Ziegen in seinen Bestand übernimmt, hat er dies der zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme anzuzeigen, und zwar unter Angabe

- der Anzahl der in seinen Bestand verbrachten Tiere,

- der Registriernummer seines Betriebes,

- des Datums des Verbringens,

- der Registriernummer des abgebenden Betriebes sowie

- des Datums des Zugangs, soweit es vom Datum des Verbringens abweicht.

Seit 1. Januar 2012 werden festgestellte Verstöße nicht mehr nur nach dem Fachrecht sanktioniert, sondern auch nach Cross Compliance. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Schäfer ersteigert einen Bock. Die Eintragung im Bestandsregister und Begleitdokument sind ordnungsgemäß. Leider übersieht/versäumt er die Übernahmemeldung bei der HIT-Datenbank. Fällt dies bei einer CC-Kontrolle auf, führt es ab diesem Jahr zur Kürzung der Betriebsprämie! Eine harte Strafe für ein kleines Vergehen.
Günther Czerkus, Sprecher des VDL-Ausschusses Berufsschäfer

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