Schleswig-Holstein: Nachweis des Schmallenberg-Virus ist im Landeslabor möglich
Am 7. Februar trafen sich auf
Einladung des Ministeriums für
Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume Vertreter der
bildgebenden Medien im Landeslabor
in Neumünster, um
sich über die aktuelle Untersuchung
zum Nachweis des
Schmallenberg-Virus informieren
zu lassen.
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Der Direktor des Landeslabors,
Matthias Hoppe-Kossak,
und Dr. Martin Heilemann, Referatsleiter
Veterinärwesen im
Ministerium, gaben gaben zur
Einführung einen kurzen Überblick
über den aktuellen Stand
des Seuchengeschehens rund
um das Schmallenberg-Virus in
Schleswig-Holstein.
Die Untersuchungsmethode
(PCR) wurde im Labor vorgestellt.
Die Proben werden von
den örtlichen Veterinärämter
entnommen und an das Landeslabor
weitergeleitet. Die so
gewonnenen Proben werden
im Labor bearbeitet und nach
zwei Tagen können die Ergebnisse
abgefragt werden.
Untersuchungskosten für
den Tierhalter entstehen nicht.
Seit Mitte Januar ist die
Nachweismethode im Landeslabor
für den Routinebetrieb
geeignet. Hierzu wurde das im
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
entwickelte Verfahren (PCR)
übernommen und im Landeslabor
etabliert.
Untersucht werden gepoolte
Gehirn- und Milzproben, die
von den eingesandten Tieren,
in der Regel Frühgeburten mit
Missbildungen, entnommen
werden.
Im Schleswig-Holstein sind
überwiegend Schafhaltungen
von der Infektion (mittlerweile
71) betroffen und nur in 2 Rinderbetriebe
wurde das Schmallenberg-
Virus bisher nachgewiesen.
Mit einer weiteren
Ausbreitung der Infektion im
nördlichsten Bundesland wird
aber gerechnet.
Da die Infektion z. Z. weder
meldepflichtig noch anzeigepflichtig
ist, werden von Seiten
der Veterinärverwaltung keine
seuchenhygienischen Maßnahmen
in betroffenen Beständen
durchgeführt.
Dr. Johannes Winkelmann
Dr. Johannes Winkelmann
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