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Schleswig-Holstein: Nachweis des Schmallenberg-Virus ist im Landeslabor möglich

Am 7. Februar trafen sich auf Einladung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Vertreter der bildgebenden Medien im Landeslabor in Neumünster, um sich über die aktuelle Untersuchung zum Nachweis des Schmallenberg-Virus informieren zu lassen.
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Der Direktor des Landeslabors, Matthias Hoppe-Kossak, und Dr. Martin Heilemann, Referatsleiter Veterinärwesen im Ministerium, gaben gaben zur Einführung einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand des Seuchengeschehens rund um das Schmallenberg-Virus in Schleswig-Holstein. Die Untersuchungsmethode (PCR) wurde im Labor vorgestellt. Die Proben werden von den örtlichen Veterinärämter entnommen und an das Landeslabor weitergeleitet. Die so gewonnenen Proben werden im Labor bearbeitet und nach zwei Tagen können die Ergebnisse abgefragt werden. Untersuchungskosten für den Tierhalter entstehen nicht. Seit Mitte Januar ist die Nachweismethode im Landeslabor für den Routinebetrieb geeignet. Hierzu wurde das im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) entwickelte Verfahren (PCR) übernommen und im Landeslabor etabliert. Untersucht werden gepoolte Gehirn- und Milzproben, die von den eingesandten Tieren, in der Regel Frühgeburten mit Missbildungen, entnommen werden. Im Schleswig-Holstein sind überwiegend Schafhaltungen von der Infektion (mittlerweile 71) betroffen und nur in 2 Rinderbetriebe wurde das Schmallenberg- Virus bisher nachgewiesen. Mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion im nördlichsten Bundesland wird aber gerechnet. Da die Infektion z. Z. weder meldepflichtig noch anzeigepflichtig ist, werden von Seiten der Veterinärverwaltung keine seuchenhygienischen Maßnahmen in betroffenen Beständen durchgeführt.
Dr. Johannes Winkelmann
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