Landwirtschaftliche Krankenkasse: Achtung! Beitragsveranlagung wurde kurzfristig geändert
In der Schafzucht 24/2011, haben wir über die weiterhin
bestehende Härtefallregelung für Schäfer bei den Beiträgen
zur Landwirtschaftlichen
Krankenkasse berichtet.
- Veröffentlicht am
Weitere Infos von Dr. Hans-
Jörg Rösler, Landesschafzuchtverband
Sachsen-Anhalt:
Die Landwirtschaftliche
Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland
(LKK MOD) hat
erfreulicher Weise ihre Regelung
für die Beitragsveranlagung
für das Jahr 2012 für
Schafhalter geändert.
Aufgrund meines Artikels
für die Schafzucht 24/2011
hat ein Schafhalter bei der
LKK angerufen. Das hat die
LKK noch einmal bewogen,
über den Ablauf der Bescheidung
nachzudenken. Wie mit
Herrn Helm, Abteilungsleiter
der LKK, abgesprochen, soll
nun so verfahren werden:
1.) Wenn der Schafhalter
im vergangenen Jahr schon
ermäßigt war (d.h. er hat
nachgewiesen, dass x ha
Grünland ausschließlich mit
Schafen genutzt wurden, die
dann nicht mehr zur Beitragsgrundlage
herangezogen
wurden = Härtefallregelung)
und sich seine Flächendaten
nicht grundsätzlich
ändern, wird er einen Beitragsbescheid
mit den ermäßigten
Gebühren erhalten
(also ohne Anrechnung des
Grünlandes). Er braucht
dann keinen Widerspruch
einlegen.
2.) Für den Fall, dass sich
seine Flächendaten wesentlich
geändert haben und er
im Vorjahr die Ermäßigung
bekommen hat, wird der
Schafhalter vor Erhalt des
Beitragsbescheides aufgefordert,
den Nachweis der Nutzung
des Grünlandes mit
Schafen nachzureichen.
3.) Für alle Schafhalter, die
bis jetzt diesen Nachweis
nicht geführt haben, bleibt
nur der Weg des Widerspruches
und Nachreichung der
Flächennachweise. D r. Rösler
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.