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Landwirtschaftliche Krankenkasse: Achtung! Beitragsveranlagung wurde kurzfristig geändert

In der Schafzucht 24/2011, haben wir über die weiterhin bestehende Härtefallregelung für Schäfer bei den Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse berichtet.
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Weitere Infos von Dr. Hans- Jörg Rösler, Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt: Die Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland (LKK MOD) hat erfreulicher Weise ihre Regelung für die Beitragsveranlagung für das Jahr 2012 für Schafhalter geändert. Aufgrund meines Artikels für die Schafzucht 24/2011 hat ein Schafhalter bei der LKK angerufen. Das hat die LKK noch einmal bewogen, über den Ablauf der Bescheidung nachzudenken. Wie mit Herrn Helm, Abteilungsleiter der LKK, abgesprochen, soll nun so verfahren werden: 1.) Wenn der Schafhalter im vergangenen Jahr schon ermäßigt war (d.h. er hat nachgewiesen, dass x ha Grünland ausschließlich mit Schafen genutzt wurden, die dann nicht mehr zur Beitragsgrundlage herangezogen wurden = Härtefallregelung) und sich seine Flächendaten nicht grundsätzlich ändern, wird er einen Beitragsbescheid mit den ermäßigten Gebühren erhalten (also ohne Anrechnung des Grünlandes). Er braucht dann keinen Widerspruch einlegen. 2.) Für den Fall, dass sich seine Flächendaten wesentlich geändert haben und er im Vorjahr die Ermäßigung bekommen hat, wird der Schafhalter vor Erhalt des Beitragsbescheides aufgefordert, den Nachweis der Nutzung des Grünlandes mit Schafen nachzureichen. 3.) Für alle Schafhalter, die bis jetzt diesen Nachweis nicht geführt haben, bleibt nur der Weg des Widerspruches und Nachreichung der Flächennachweise. D r. Rösler
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