Wölfe in Brandenburg: EU ermöglicht bessere Entschädigung bei Rissen
Die EU-Kommission hat die
geplante Entschädigung von
gewerblichen Nutztierhaltern
bei Schäden durch den Wolf
in Brandenburg genehmigt.
- Veröffentlicht am
„Ich freue mich, dass unser
Bemühen in Brüssel über eine
rechtliche Regelung der Entschädigung
erfolgreich war.
Nach Sachsen hat die EUKommission
damit auch Brandenburg
zugestanden, Beihilfe
zum Ausgleich für Schäden
durch dieses Raubtier zu gewähren“,
sagte Brandenburgs
Umweltministerin Anita Tack
nach Bekanntwerden der Entscheidung.
Wie ihr Ressort
weiter mitteilte, durfte das
Land bislang gewerblichen
Nutztierhaltern durch Wölfe
verursachte Schäden nur bis
zu einer Schadenssumme von
maximal 7500 Euro innerhalb
von drei Jahren ersetzen. Diese
Summe sei bisher zwar in
keinem einzigen Fall auch nur
annähernd erreicht worden;
die Landesregierung habe jedoch
angesichts des zunehmenden
Wolfsbestandes vorsorglich
in Brüssel um die
Genehmigung gebeten, in begründeten
Fällen auch darüber
hinausgehende Schäden
ersetzen zu können. Die nun
erteilte Genehmigung sei ein
wichtiger Erfolg für die Tierhalter
in Brandenburg. Die
neue Richtlinie werde baldmöglichst
in Kraft gesetzt.
Voraussetzung für die Entschädigung
sei allerdings,
dass die empfohlenen Schutzmaßnahmen
zur Vermeidung
von Wolfsübergriffen auf
Nutztierbestände auch durchgeführt
würden. AgE
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