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Wölfe in Brandenburg: EU ermöglicht bessere Entschädigung bei Rissen

Die EU-Kommission hat die geplante Entschädigung von gewerblichen Nutztierhaltern bei Schäden durch den Wolf in Brandenburg genehmigt.
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„Ich freue mich, dass unser Bemühen in Brüssel über eine rechtliche Regelung der Entschädigung erfolgreich war. Nach Sachsen hat die EUKommission damit auch Brandenburg zugestanden, Beihilfe zum Ausgleich für Schäden durch dieses Raubtier zu gewähren“, sagte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack nach Bekanntwerden der Entscheidung. Wie ihr Ressort weiter mitteilte, durfte das Land bislang gewerblichen Nutztierhaltern durch Wölfe verursachte Schäden nur bis zu einer Schadenssumme von maximal 7500 Euro innerhalb von drei Jahren ersetzen. Diese Summe sei bisher zwar in keinem einzigen Fall auch nur annähernd erreicht worden; die Landesregierung habe jedoch angesichts des zunehmenden Wolfsbestandes vorsorglich in Brüssel um die Genehmigung gebeten, in begründeten Fällen auch darüber hinausgehende Schäden ersetzen zu können. Die nun erteilte Genehmigung sei ein wichtiger Erfolg für die Tierhalter in Brandenburg. Die neue Richtlinie werde baldmöglichst in Kraft gesetzt. Voraussetzung für die Entschädigung sei allerdings, dass die empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Wolfsübergriffen auf Nutztierbestände auch durchgeführt würden. AgE
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