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Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel: Interesse an den Sorgen; jedoch keine Bereitschaft, etwas zu ändern!

Am 6. September haben Carl Lauenstein, Vorsitzender der VDL, Günther Czerkus, Sprecher des VDL-Ausschusses Berufsschäfer, und Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller in Brüssel eine Besprechung mit der Europäischen Kommission zur Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen geführt.
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Unsere Ansprechpartner waren Harry Vassallo, Mitglied im Kabinett von Gesundheitskommissar John Dalli, und Sergio Pavon Gonzalez, Policy Officer im Bereich Tiergesundheit und Mitglied der ständigen Ausschüsse. Dieser Unterredung war wenige Wochen vorher ein Gespräch zwischen dem Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, und EU-Gesundheitskommissar Dalli vorausgegangen. DBVPräsident Sonnleitner hat dabei seinerseits auf Wunsch der VDL das die Schafwirtschaft belastende Kennzeichnungsthema neben anderen Themen angesprochen. Da EU-Gesundheitskommissar Dalli bei diesem Gespräch zusagte, das Thema in seinem Kabinett vertiefen zu wollen, wurde dieser Termin erfolgreich erbeten. C. Lauenstein und G. Czerkus haben einleitend über die Situation der Schafhalter und insbesondere über die Schwierigkeiten mit der Einzeltierkennzeichnung berichtet. Dr. Winkelmüller hat die EU-Kommission über die Klageverfahren, insbesondere über das Verfahren vor dem OVG Rheinland- Pfalz (siehe oben) und die bevorstehende Beweisaufnahme über die Vereinbarkeit der Verordnung (VO) 21/2004 mit den Grundrechten der Schäfer und Ziegenhalter, unterrichtet. Die Kommissionsbeamten haben über die gegenwärtige Bereisung von sechs Mitgliedsstaaten berichtet, die der Aufklärung der Kommission über die Umsetzung der Einzeltierkennzeichnung dienen soll. Hierzu liegen bereits Berichte aus einigen Ländern vor, die zunächst intern bei der Kommission ausgewertet werden. Herr Vassallo war sehr daran interessiert, auch Einzelheiten über die Umsetzung und die konkrete Situation in Deutschland zu erfahren. Zu dem Antrag der VDL, die nächsten Stufen der Einzeltierkennzeichnung vorübergehend auszusetzen, bis belastbare Ergebnisse über ihre Praxistauglichkeit vorliegen, hat Herr Vassallo erläutert, dass die Kommission zur Vollziehung des geltenden Rechts verpflichtet sei und ihr nicht die Möglichkeit zustünde, eine geltende Verordnung im Vollzug auszusetzen. Derzeit beabsichtige die Kommission auch nicht, ein erneutes Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen, um zur Bestandskennzeichnung zurückzukehren. Auch der Hinweis der VDL-Vertreter, dass es seitens der Schaf- und Ziegenhalter nicht hinnehmbar sei, wenn nun für den Rindersektor eine „freiwillige elektronische Kennzeichnungsregelung“ (siehe Seite 4) seitens der EU-Kommission vorgeschlagen werden, bewegte die Kommissionsvertreter nicht, die Position der EU-Kommission zu revidieren. Aus Sicht der VDL wird zum einen der bisherige Eindruck bestätigt, dass die EU-Kommission (DG Sanco) nicht daran denkt, die aktuelle Rechtslage für Schafe und Ziegen grundsätzlich zu ändern und zum anderen, dass die Entscheidung, den Rechtsweg gegen die VO 21/2004 als letzte Chance zu beschreiten, die richtige Option war. Dies ist der einzige direkte Weg, auf dem die deutschen Schaf- und Ziegenhalter Einfluss nehmen können. Positiv bleibt sicherlich zu vermelden, dass ungeachtet der fehlenden Bereitschaft, an dem Rechtsrahmen zur Kennzeichnung und Registrierung etwas zu ändern, nunmehr ein direkter Kontakt zum Kabinett Dalli geöffnet wurde, was für zukünftige Angelegenheiten zur Tiergesundheit und zum Tierschutz von hoher Bedeutung ist. So sollen nach dem erklärten Willen aller Teilnehmer die Gespräche fortgeführt werden. Da sich Herr Vassallo sehr an der Situation der Schafhaltung interessiert zeigte, ist geplant, ihn seitens der VDL zu einem Besuch nach Deutschland einzuladen, damit er sich dort die Strukturen in der Schafhaltung ebenso wie die bekannten Probleme vor Ort anschauen kann. VDL
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