Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel: Interesse an den Sorgen; jedoch keine Bereitschaft, etwas zu ändern!
Am 6. September haben Carl
Lauenstein, Vorsitzender der
VDL, Günther Czerkus, Sprecher
des VDL-Ausschusses Berufsschäfer,
und Rechtsanwalt
Dr. Michael Winkelmüller in
Brüssel eine Besprechung mit
der Europäischen Kommission
zur Einzeltierkennzeichnung
bei Schafen und Ziegen geführt.
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Unsere Ansprechpartner
waren
Harry Vassallo, Mitglied im
Kabinett von Gesundheitskommissar
John Dalli, und
Sergio Pavon Gonzalez, Policy
Officer im Bereich Tiergesundheit
und Mitglied der
ständigen Ausschüsse.
Dieser Unterredung war wenige
Wochen vorher ein Gespräch
zwischen dem Präsident
des Deutschen Bauernverbandes
(DBV), Gerd Sonnleitner,
und EU-Gesundheitskommissar
Dalli vorausgegangen. DBVPräsident
Sonnleitner hat dabei
seinerseits auf Wunsch der
VDL das die Schafwirtschaft
belastende Kennzeichnungsthema
neben anderen Themen
angesprochen.
Da EU-Gesundheitskommissar
Dalli bei diesem Gespräch
zusagte, das Thema in seinem
Kabinett vertiefen zu wollen,
wurde dieser Termin erfolgreich
erbeten.
C. Lauenstein und G. Czerkus
haben einleitend über die
Situation der Schafhalter und
insbesondere über die Schwierigkeiten
mit der Einzeltierkennzeichnung
berichtet. Dr.
Winkelmüller hat die EU-Kommission
über die Klageverfahren,
insbesondere über das Verfahren
vor dem OVG Rheinland-
Pfalz (siehe oben) und die
bevorstehende Beweisaufnahme
über die Vereinbarkeit der
Verordnung (VO) 21/2004 mit
den Grundrechten der Schäfer
und Ziegenhalter, unterrichtet.
Die Kommissionsbeamten
haben über die gegenwärtige
Bereisung von sechs Mitgliedsstaaten
berichtet, die der Aufklärung
der Kommission über
die Umsetzung der Einzeltierkennzeichnung
dienen soll.
Hierzu liegen bereits Berichte
aus einigen Ländern vor, die
zunächst intern bei der Kommission
ausgewertet werden.
Herr Vassallo war sehr daran
interessiert, auch Einzelheiten
über die Umsetzung und die
konkrete Situation in Deutschland
zu erfahren.
Zu dem Antrag der VDL, die
nächsten Stufen der Einzeltierkennzeichnung
vorübergehend
auszusetzen, bis belastbare Ergebnisse
über ihre Praxistauglichkeit
vorliegen, hat Herr
Vassallo erläutert, dass die
Kommission zur Vollziehung
des geltenden Rechts verpflichtet
sei und ihr nicht die Möglichkeit
zustünde, eine geltende
Verordnung im Vollzug auszusetzen.
Derzeit beabsichtige
die Kommission auch nicht, ein
erneutes Gesetzgebungsverfahren
in Gang zu bringen, um zur
Bestandskennzeichnung zurückzukehren.
Auch der Hinweis
der VDL-Vertreter, dass es
seitens der Schaf- und Ziegenhalter
nicht hinnehmbar sei,
wenn nun für den Rindersektor
eine „freiwillige elektronische
Kennzeichnungsregelung“ (siehe
Seite 4) seitens der EU-Kommission
vorgeschlagen werden,
bewegte die Kommissionsvertreter
nicht, die Position der
EU-Kommission zu revidieren.
Aus Sicht der VDL wird zum einen der bisherige
Eindruck bestätigt, dass die
EU-Kommission (DG Sanco)
nicht daran denkt, die aktuelle
Rechtslage für Schafe und Ziegen
grundsätzlich zu ändern
und zum anderen, dass die Entscheidung,
den Rechtsweg gegen
die VO 21/2004 als letzte
Chance zu beschreiten, die
richtige Option war. Dies ist
der einzige direkte Weg, auf
dem die deutschen Schaf- und
Ziegenhalter Einfluss nehmen
können. Positiv bleibt sicherlich
zu vermelden, dass ungeachtet
der fehlenden Bereitschaft,
an dem Rechtsrahmen
zur Kennzeichnung
und Registrierung etwas zu
ändern, nunmehr ein direkter
Kontakt zum Kabinett
Dalli geöffnet wurde, was
für zukünftige Angelegenheiten
zur Tiergesundheit
und zum Tierschutz von
hoher Bedeutung ist. So
sollen nach dem erklärten
Willen aller Teilnehmer die
Gespräche fortgeführt werden.
Da sich Herr Vassallo
sehr an der Situation der
Schafhaltung interessiert
zeigte, ist geplant, ihn seitens
der VDL zu einem Besuch
nach Deutschland einzuladen,
damit er sich dort
die Strukturen in der Schafhaltung
ebenso wie die bekannten
Probleme vor Ort
anschauen kann.
VDL
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