Baden-Württemberg: Schafhaltung für Natur- und Landschaftsschutz
Im Hinblick auf eine extensive
Grünlandnutzung auf Grenzertragsstandorten
spielt die
Schaf- und Ziegenhaltung in
Baden-Württemberg eine besondere
Rolle. Das hat Ministerialdirektor
Dr. Albrecht Rittmann
vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium
unterstrichen.
- Veröffentlicht am
Rund 60000 ha vielfältigster
Kulturlandschaft
würden im Südwesten durch
Schafe und Ziegen gepflegt.
Das Land bekenne sich zur Arbeit
der Schaf- und Ziegenhalter
und unterstütze sie dabei.
Förderprogramme wie der
Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich
(MEKA)
oder die Landschaftspflegerichtlinie
schafften günstige
Rahmenbedingungen. Sie trügen
zur Einkommensstabilisierung
bei und ermöglichten so
eine Fortführung der Schafund
Ziegenhaltung auf sonst
schwer zu bewirtschaftenden
Standorten, betonte der Ministerialdirektor.
Weite Landstriche
Baden-Württembergs, unter
anderem bedeutende Regionen
wie die Schwäbische Alb
oder Teile des Schwarzwaldes,
seien ohne Beweidung durch
Schafe und Ziegen wirtschaftlich
sinnvoll nicht zu pflegen
oder weiterzuentwickeln.
Auch habe sich die Landesregierung
im Hinblick auf die Unterstützung
der heimischen
Schaf- und Ziegenhaltung bis
zuletzt für eine freiwillige elektronische
Kennzeichnung von
Schafen und Ziegen eingesetzt.
Nach nun geltender Rechtslage
ist seit 1. Januar 2010 verpflichtend
die elektronische Einzeltierkennzeichnung
vorgeschrieben.
Das bedeute für die Schafund
Ziegenhalter deutlich höhere
Kosten, so Rittmann. Es
sei mehr als ärgerlich, dass diese
Regelung für die Tierhalter
verpflichtend sei, obwohl Baden-
Württemberg und zahlreiche
andere Bundesländer die
Freiwilligkeit ausdrücklich gefordert
hätten.
Im Hinblick auf die Eindämmung
der Blauzungenkrankheit
seien die Tierhalter mit
dem Wegfall der Impfpflicht
zum 1. Januar 2010 zu einem
besonders verantwortungsbewussten
Vorgehen aufgefordert.
Mit einer möglicherweise
eintretenden Impfmüdigkeit
würden die Fälle von Blauzungenkrankheit
bei den Wiederkäuern
wieder ansteigen,
warnte Rittmann. Dies sei neben
dem Leiden für die Tiere
auch mit einem wirtschaftlichen
Schaden für die betroffenen
Landwirte verbunden, so
der Ministerialdirektor. Es sei
deshalb dringend angezeigt,
auch im Jahr 2010 und darüber
hinaus die Tierbestände gegen
die Blauzungenkrankheit impfen
zu lassen. AgE
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