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Baden-Württemberg: Schafhaltung für Natur- und Landschaftsschutz

Im Hinblick auf eine extensive Grünlandnutzung auf Grenzertragsstandorten spielt die Schaf- und Ziegenhaltung in Baden-Württemberg eine besondere Rolle. Das hat Ministerialdirektor Dr. Albrecht Rittmann vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium unterstrichen.
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Rund 60000 ha vielfältigster Kulturlandschaft würden im Südwesten durch Schafe und Ziegen gepflegt. Das Land bekenne sich zur Arbeit der Schaf- und Ziegenhalter und unterstütze sie dabei. Förderprogramme wie der Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) oder die Landschaftspflegerichtlinie schafften günstige Rahmenbedingungen. Sie trügen zur Einkommensstabilisierung bei und ermöglichten so eine Fortführung der Schafund Ziegenhaltung auf sonst schwer zu bewirtschaftenden Standorten, betonte der Ministerialdirektor. Weite Landstriche Baden-Württembergs, unter anderem bedeutende Regionen wie die Schwäbische Alb oder Teile des Schwarzwaldes, seien ohne Beweidung durch Schafe und Ziegen wirtschaftlich sinnvoll nicht zu pflegen oder weiterzuentwickeln. Auch habe sich die Landesregierung im Hinblick auf die Unterstützung der heimischen Schaf- und Ziegenhaltung bis zuletzt für eine freiwillige elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen eingesetzt. Nach nun geltender Rechtslage ist seit 1. Januar 2010 verpflichtend die elektronische Einzeltierkennzeichnung vorgeschrieben. Das bedeute für die Schafund Ziegenhalter deutlich höhere Kosten, so Rittmann. Es sei mehr als ärgerlich, dass diese Regelung für die Tierhalter verpflichtend sei, obwohl Baden- Württemberg und zahlreiche andere Bundesländer die Freiwilligkeit ausdrücklich gefordert hätten. Im Hinblick auf die Eindämmung der Blauzungenkrankheit seien die Tierhalter mit dem Wegfall der Impfpflicht zum 1. Januar 2010 zu einem besonders verantwortungsbewussten Vorgehen aufgefordert. Mit einer möglicherweise eintretenden Impfmüdigkeit würden die Fälle von Blauzungenkrankheit bei den Wiederkäuern wieder ansteigen, warnte Rittmann. Dies sei neben dem Leiden für die Tiere auch mit einem wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Landwirte verbunden, so der Ministerialdirektor. Es sei deshalb dringend angezeigt, auch im Jahr 2010 und darüber hinaus die Tierbestände gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. AgE
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