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EU genehmigt Entschädigung bei Schäden durch den Wolf

Die Europäische Kommission hat vor kurzem die Entschädigung von gewerblichen Nutztierhaltern bei Schäden durch den Wolf in Sachsen genehmigt. „Ich freue mich, dass unser Bemühen in Brüssel über eine rechtliche Regelung der Entschädigung erfolgreich war.
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Unerwünscht: Einzelne umherstreifende Wölfe tauchen auch in Bundesländern
auf, die bisher noch keine Probleme mit diesem Raubtier hatten.
Unerwünscht: Einzelne umherstreifende Wölfe tauchen auch in Bundesländern auf, die bisher noch keine Probleme mit diesem Raubtier hatten.Dierichs
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Erstmals hat die Kommission damit in der EU eine Beihilfe zum Ausgleich für Schäden durch dieses Raubtier zugelassen. Ein wichtiger Erfolg für Sachsen und seine Tierhalter in der Wolfsregion, die auch den anderen Bundesländern helfen wird“, sagte Umweltminister Frank Kupfer nach Bekanntwerden der Entscheidung. Mit der Genehmigung können künftig auch alle gewerblichen Nutztierhalter die Wolfsschäden in vollem Umfang ersetzt bekommen. Bis zu 7500 € innerhalb von drei Jahren zu 100 %, darüber hinaus zu 80 %. „Dennoch erhalten die betroffenen Landwirte eine Entschädigung für den gesamten Schaden. Denn die fehlenden 20 % werden von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe übernommen“, ergänzte Kupfer. Bisher war die staatliche Entschädigung auf 7500 € innerhalb von drei Jahren begrenzt. Bei allen Hobbytierhaltern erfolgt die Übernahme der Schäden nach wie vor zu 100 % aus staatlichen Mitteln.
smul.sachsen.de
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