EU genehmigt Entschädigung bei Schäden durch den Wolf
Die Europäische Kommission
hat vor kurzem die Entschädigung
von gewerblichen Nutztierhaltern
bei Schäden durch
den Wolf in Sachsen genehmigt.
„Ich freue mich, dass unser
Bemühen in Brüssel über
eine rechtliche Regelung der
Entschädigung erfolgreich war.
- Veröffentlicht am
Erstmals hat die Kommission
damit in der EU eine Beihilfe
zum Ausgleich für Schäden
durch dieses Raubtier zugelassen.
Ein wichtiger Erfolg für
Sachsen und seine Tierhalter in
der Wolfsregion, die auch den
anderen Bundesländern helfen
wird“, sagte Umweltminister
Frank Kupfer nach Bekanntwerden
der Entscheidung.
Mit der Genehmigung können
künftig auch alle gewerblichen
Nutztierhalter die Wolfsschäden
in vollem Umfang ersetzt
bekommen. Bis zu 7500 €
innerhalb von drei Jahren zu
100 %, darüber hinaus zu 80 %.
„Dennoch erhalten die betroffenen
Landwirte eine Entschädigung
für den gesamten Schaden.
Denn die fehlenden 20 %
werden von der Gesellschaft
zum Schutz der Wölfe übernommen“,
ergänzte Kupfer.
Bisher war die staatliche Entschädigung
auf 7500 € innerhalb
von drei Jahren begrenzt.
Bei allen Hobbytierhaltern erfolgt
die Übernahme der Schäden
nach wie vor zu 100 % aus
staatlichen Mitteln.
smul.sachsen.de
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