Schweiz: Registrierungspflicht für Nutztiere
Auch in der Schweiz müssen
künftig sämtliche Tierhaltungen
mit Nutztieren gemeldet
werden. Das hat der Bundesrat
in Bern mit dem Ziel einer
verbesserten Lebensmittelsicherheit
und Tiergesundheit
beschlossen.
- Veröffentlicht am
Wie das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement
(EVD) mitteilte,
werden seit dem 1. Januar
2010 auch alle nicht-landwirtschaftlichen
Pferde-, Geflügel-,
Speisefisch- und Bienenbetriebe
zentral registriert.
Hobbyhaltungen sind
von der Meldepflicht ebenfalls
betroffen. Diese Änderungen
der Tierseuchenverordnung
erlaubten es künftig,
Tierkrankheiten effizienter
zu bekämpfen und die Rückverfolgbarkeit
von Lebensmitteln
tierischer Herkunft
zu verbessern, erklärte das
EVD. Zusätzlich zum geographischen
Ort der Betriebe
würden weitere Informationen
erfasst, die bei der Bekämpfung
von Tierseuchen
nützlich seien. Die neu zu registrierenden
Daten würden
im Rahmen der bestehenden
koordinierten landwirtschaftlichen
Betriebsdatenerhebung
aufgenommen. AgE
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