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Schweiz: Registrierungspflicht für Nutztiere

Auch in der Schweiz müssen künftig sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden. Das hat der Bundesrat in Bern mit dem Ziel einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beschlossen.
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Wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte, werden seit dem 1. Januar 2010 auch alle nicht-landwirtschaftlichen Pferde-, Geflügel-, Speisefisch- und Bienenbetriebe zentral registriert. Hobbyhaltungen sind von der Meldepflicht ebenfalls betroffen. Diese Änderungen der Tierseuchenverordnung erlaubten es künftig, Tierkrankheiten effizienter zu bekämpfen und die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verbessern, erklärte das EVD. Zusätzlich zum geographischen Ort der Betriebe würden weitere Informationen erfasst, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen nützlich seien. Die neu zu registrierenden Daten würden im Rahmen der bestehenden koordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung aufgenommen. AgE
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