Es ist ein wirklich schockierender Halbzeitbericht zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen. Wir müssen unsere Tiere quälen mit einer Technik, die nicht funktioniert, und für eine
EU-Verordnung, die ihren Zweck nicht erfüllt! Dieses Fazit zieht der VDL-Ausschuss Berufsschäfer,
wie sein Sprecher, Schäfermeister Günther Czerkus, nachfolgend darlegt.
Der Zwischenbericht zum deutschen
Feldversuch am 17. November
an der Bayerischen
Landesanstalt für Landwirtschaft
(LfL) in Grub hat uns das
ganze Drama deutlich vor Augen
geführt:
Transponder sind bei Tieren
seit 30 Jahren und bei Schafen
seit über 10 Jahren im Einsatz.
Bisher hat die Industrie kein funktionsfähiges System vorstellen
können.
➜➜Die getesteten elektronischen
Einzeltierkennzeichen
führen nachgewiesener Maßen
zu erheblich mehr und
schwereren Vereiterungen bei
Schaf und Ziege, als die bisherigen
Bestandskennzeichen.
➜➜Die elektronischen Ohrmarken
verursachten nach 29
Tagen im Durchschnitt noch
mehr als 31 % Vereiterungen,
die schlechtesten 59 %! Selbst
nach einem Jahr sind nicht
alle Ohren abgeheilt!
➜➜Ziegen reagieren noch sehr
viel stärker.
➜➜Es gibt nach über einem
Jahr noch keine einzige Untersuchung
zur Tauglichkeit
der Ohrmarken und der Lesegeräte.
➜➜Es gibt keine Untersuchung
zur Haltbarkeit.
➜➜Bei der praktischen Demonstration
(Durchlaufen
von einigen elektronisch gekennzeichneten
Schafen
durch die mit Antennen bestückten
Treibgänge) wurden
im besten Fall weniger als
50 %, im schlechtesten gar
nichts gelesen.
➜➜Zur Datenverarbeitung
sind umfangreiche Computerkenntnisse
erforderlich.
➜➜Von 35 möglichen Kombinationen
von Lesegeräten und
Managementprogrammen im
Test sind nur 8 Kombinationen
funktionsfähig.
Ganz wichtig: Unser erster
großer verbandspolitischer
Erfolg ist, dass wir weder ein
Lesegerät noch ein Programm
kaufen müssen. Händler und
Schlachthöfe müssen die Daten
einlesen – Wir Schäfer
nicht! Kollegen, kauft keine
Geräte und Programme!
Kauft nur Ohrmarken, die
Ihr unbedingt braucht.
So ist das aktuelle Vorgehen:
Ein Lamm ist nach dem
1. Januar 2010 geboren. Ihr
verkauft es ins Ausland oder
zur Zucht oder Weitermast ins
Inland. Dann bekommt das
Tier eine visuelle (herkömmliche)
und eine elektronische
Ohrmarke (oder Pansenbolus).
Dasselbe gilt, wenn das
Tier bei Euch im Bestand ein
Jahr alt wird. Alle anderen bekommen
die Bestandskennzeichen
wie bisher.
Das System der elektronischen
Einzeltierkennzeichnung
ist in ganz Europa viel
diskutiert. Die Zahl der Mitgliedsstaaten,
die die jetzige
EU-Verordnung ablehnen, ist
im letzten Jahr auf 12 gestiegen.
Wir wollen unsere Schafe
und Ziegen nicht diesen unnötigen
Qualen aussetzen.
Wir wollen diesen unnötigen
Verwaltungsaufwand nicht
betreiben. Wir können und
wollen die unnötigen Kosten
nicht tragen.
Uns bleibt jetzt leider nur
noch der Klageweg. Die Politik
ist leider zu langsam.
Wir Berufsschäfer haben eine
Anwaltskanzlei beauftragt,
die Prozessaussichten zu prüfen.
Die vorläufige Einschätzung:
1. Es wird schwer, diese EUVerordnung
zur elektronischen
Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen
zu kippen.
2. Aber es gibt sehr gute Argumente
für eine Klage.
Wie die ausgeht, weiß man
vorher nie. Sobald die Stellungnahme
vorliegt, werden
wir entscheiden, ob geklagt
wird.
Bisher haben vier Schafzuchtverbände
aus anderen
EU-Staaten ihre finanzielle
Unterstützung zugesagt.
Viele Kollegen wollen sich
an den Kosten beteiligen. Es
sind auch schon einige Zahlungen
eingegangen.