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Entschließung des DBV-Präsidiums

Aufgrund der enormen Tierverluste und Leistungsdepressionen in den Rinder-, Schaf- und Ziegenbetrieben in Deutschland hat sich der DBV gemeinsam mit den betroffenen Zuchtverbänden von Anfang an bei Bund und Ländern für eine zügige und wirksame Bekämpfung der Blauzungenkrankheit eingesetzt.
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Der DBV erinnert daran, dass im Jahr 2007 tausende von Schafen und Rindern an der Blauzungenkrankheit qualvoll verendet sind und eine enorme Belastung für die betroffenen Betriebe und für die Tierseuchenkassen entstand. Zudem war der Zucht- und Nutzviehhandel zeitweise extrem eingeschränkt. Die explosionsartige Verbreitung des Virus BTV8 konnte durch die in 2008 begonnene, flächendeckende Impfung gestoppt werden. Nach über 20 000 betroffenen Beständen im Jahr 2007 konnte mit der Impfung die Zahl der registrierten Ausbrüche enorm gesenkt und damit dem Tierschutz unzweifelhaft gedient werden. Im zweiten Halbjahr 2009, dem saisonal üblichen Höhepunkt, wurden nur vier Neufälle gemeldet. Die Impfung hat sich also bewährt und sollte weiterhin flächendeckend durchgeführt werden. Der extreme Rückgang der Neuinfektionen von BTV8 in Deutschland und in Europa zeigt, dass unter dieser Voraussetzung gute Aussichten für eine endgültige Ausrottung des Virus bestehen. Die von der EU für das kommende Jahr in Aussicht gestellten Finanzmittel in Höhe von 16 Mio. Euro können für die Impfung nicht genutzt werden, wenn Bund und Länder nun vom eingereichten Bekämpfungsprogramm abweichen und zu einer freiwilligen Impfung übergehen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kommt in seinem im Oktober 2009 veröffentlichten Gutachten „Qualitative Risikobewertung zur Aufhebung der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit, Serotyp 8, im Jahr 2010“ zu dem Schluss, dass bei einer freiwilligen Impfung nicht mit einer Ausrottung von BTV 8 gerechnet werden kann. Niedrigeren Kosten einer freiwilligen Impfung stünden dann jährlich wiederkehrende wirtschaftliche Schäden und Tierverluste auf unbestimmte Zeit gegenüber. Zugleich würden damit Handelsbeschränkungen und Verbringungsauflagen fortdauern. Deshalb fordert der DBV Bund und Länder auf, auch im Jahr 2010 für eine ausreichend hohe Impfabdeckung zu sorgen. Sollten die Länder entgegen fachlicher Ratschläge aus der bisherigen Pflichtbekämpfung frühzeitig aussteigen, darf es auch kein Tabu bleiben, die Impfung durch den Tierhalter – wie in Dänemark und Großbritannien – zu ermöglichen. Außerdem sollte geprüft werden, ob EU-Mittel wenigstens für den Kauf von Impfstoffdosen genutzt werden können. Andernfalls würde das Ziel, Handelsbeschränkungen durch Ausrottung des Erregers BTV8 abzubauen, ohne Not aufgegeben. DBV
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