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VDL-Informationen

Tierkennzeichnung: Massiver Widerstand zeigt Wirkung. Aufgrund der Vielzahl der eingegangen Änderungsvorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Verordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen fand die abschließende Beschlussfassung im Bundesrat nicht am 18. Dezember 2009 statt.
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Stattdessen war anlässlich der Agrarausschusssitzung des Bundesrates der Beschluss gefasst worden, dies auf das neue Jahr zu verschieben. Damit zeigt die massive Kritik der Schaf- und Ziegenhalter gegen dieses bürokratische Monster Wirkung. Doch damit gilt zu Beginn des neuen Jahres das EU-Recht und nicht die in dem Verordnungsentwurf vorgesehenen Festlegungen. Das heißt, die Tiere müssen gemäß der EU-Verordnung elektronisch gekennzeichnet werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Erfreulich ist, dass anlässlich der Agrarausschusssitzung des Bundesrates ebenfalls noch einmal auf Antrag Rheinland- Pfalz die Entschließung protokolliert wurde, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die verpflichtende elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen in eine fakultative, freiwillige Nutzung der elektronischen Kennzeichnung überführt wird. Die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung ist unverhältnismäßig, verursacht bürokratischen und finanziellen Aufwand und ist ohne tierseuchenfachlichen Nutzen! So die Beschlussfassung aus der Agrarausschusssitzung des Bundesrates. Als Begründung wurde angeführt, dass die rechtlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von Rindern und Schweinen keine verpflichtende elektronische Kennzeichnung enthalten, obwohl diese Tierarten in Deutschland deutlich intensiver gehalten werden und damit deren Rückverfolgbarkeit im Tierseuchenfall eine besondere Bedeutung zukommt. Dass nun gerade für eine Tierart, bei der der Handelswert der Einzeltiere sehr gering ist, zusätzliche, teuere Kennzeichnungselemente verbindlich eingeführt werden, ist fachlich nicht nachvollziehbar. Die neue elektronische Kennzeichnung stellt auch aus seuchenprophylaktischer Sicht keine Verbesserung gegenüber den bestehenden Kennzeichnungssystemen dar. Durch weitere neue Kennzeichnungskombinationen wird vielmehr die Kontrolle der korrekten Kennzeichnung von Tieren erschwert. Die höheren Kosten der elektronischen Kennzeichnung führen zudem zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Mitgliedstaaten, die zur Einführung der elektronischen Kennzeichnung nicht verpflichtet sind. Eine Bund/Länder-Besprechung wurde für den 7. Januar 2010 in Berlin angekündigt. Dabei werde angestrebt, dass aus dieser Besprechung hervorgehende Änderungsanträge in der Sitzung des Unterausschusses anlässlich der Internationalen Grünen Woche am 14. Januar 2010 behandelt werden könnten. Die VDL hat daher den Landesverbänden empfohlen, vor dem 7. Januar nochmals auf die Tierseuchenreferenten der Bundesländer zuzugehen, dass vor dem Hintergrund der Vielzahl der offenen Fragen eine Anwendung der Neuregelung zumindest so lange ausgesetzt wird, bis alle offenen Fragen geklärt sind und besser noch grundsätzlich durch einen Vorstoß zur Bundesregierung bei der EU-Kommission die zugrunde liegende EU-Verordnung im Rahmen eines Bürokratieabbaus hinterfragt und die Bestandskennzeichnung mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand bei der Bestandsregisterführung verlangt wird. Äußerst verwundert zeigt sich die VDL auch gegenüber Pressemeldungen des BMELV (siehe nachfolgenden Beitrag von Staatssekretär Dr. Müller auf Seite 16), wonach das Bundesministerium unter Bezugnahme auf eine Äußerung der VDL die Kennzeichnungsproblematik damit bagatellisieren möchte, dass es lediglich 300 000 Tier pro Jahr seien, die elektronisch zu kennzeichnen sind. Hintergrund dieser Angabe war ein seinerzeit mit dem damaligen Minister Horst Seehofer vorgenommenes Gespräch, wonach unter Annahme von 1,6 Mio. Mutterschafen und einer Remontierung von 20 % jährlich ca. 320 000 Tiere schätzungsweise elektronisch zu kennzeichnen sind. Nicht berücksichtigt hat das BMELV hier jedoch den Anteil der innereuropäischen Tiere, die ebenfalls elektronisch zu kennzeichnen sind sowie auch der Anteil der Ziegen. Zudem handelt es sich um Schätzungen. Hinzu kommen noch die immensen Probleme mit verlorenen Kennzeichen und mit Ohrmarken, die aufgrund von Unverträglichkeiten und Entzündungen wieder entfernt werden müssen. VDL
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