
VDL sieht erheblichen Korrekturbedarf
VDL und BDZ fordern eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
von VDL / BDZ erschienen am 19.01.2026Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ beschlossen und dem Bundesrat und dem Bundestag mit dem Hinweis auf die Eilbedürftigkeit übersandt, um schnellstmöglich (d.h. spätestens zum Beginn der nächsten Weidesaison) eine praxisnahe Regelung in Kraft treten zu lassen.
Die Vorsitzenden der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), Alfons Gimber, und des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter (BDZ), Bernd Merscher, begrüßen die Vorlage des Gesetzentwurfes. Damit würde endlich eine Konsequenz aus den zahlreichen Wolfsrissen gezogen. 2023 seien bei 1268 Übergriffen 5727 Tiere getötet, verletzt oder vermisst worden, davon 4957 Schafe.
Ziele: bundeseinheitliche Regelung!
In einem gemeinsamen Schreiben an die Agrar- und Umweltminister der Länder fordern die Verbandsvorsitzenden jedoch, im Bundesrat dringend notwendige Änderungen und Ergänzungen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Es müssten eine rechtssichere Umsetzung des Gesetzes sichergestellt und klare Verantwortlichkeiten vorgegeben werden. Ziel müsse ein bundeseinheitliches Handeln sein, das aber regional erforderliche Lösungen ermögliche. Für die zuständigen Behörden und die Jägerschaft sei die sofortige Entnahme übergriffiger Wölfe realistisch vorzusehen.
Außerdem müsste die Möglichkeit eines Bestandsmanagements eröffnet werden. Für die im Gesetzentwurf vorgesehenen Managementpläne bedürfe es eines entsprechenden Rahmens im Gesetz und einer Verpflichtung für die Länder, diese Pläne in einem vorgegebenen Zeitrahmen umzusetzen. Andernfalls würde das Gesetz für eine unbestimmte Zeit ins Leere laufen.
Des Weiteren sei zu gewährleisten, dass der Umstufung des Wolfes in den Anlagen der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ in „geschützt“ Rechnung getragen werde.
Herdenschutz muss leistbar sein!
Die Vertreter von VDL und BDZ kritisieren außerdem, dass es keine Aussage zur Finanzierung des Herdenschutzes und der Entschädigungsleistungen bei Wolfsübergriffen gebe. Präventiver Herdenschutz sei eine wichtige Säule beim Wolfsmanagement. Seine Finanzierung durch den Bund und die Länder sei für die Schaf- und Ziegenhalter ebenso unabdingbar wie die Regulierung der Schäden. Alfons Gimer und Bernd Merscher betonen: „Wir wollen unsere Tiere schützen und betreiben diesen Schutz mit hohem persönlichem und finanziellem Einsatz. Aber Herdenschutz muss zumutbar und leistbar sein!“






Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.