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ICE-Unfall: Das Verfahren gegen den Schäfer ist eingestellt

Die Staatsanwaltschaft in Fulda hat jetzt die Ermittlungen gegen den Schäfer wegen des schweren ICE-Unglücks im Landrückentunnel bei Fulda (siehe Schafzucht 9/2008) hat eingestellt.
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Gegen den Schäfer war wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden. Ein Tatverdacht habe sich nicht bestätigt, teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit. Die Ermittlungen gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn gehen hingegen weiter. Bei dem Unfall war am 26. April 2008 an der Einfahrt zu Deutschlands längstem Eisenbahntunnel ein ICE in eine Schafherde gerast und teilweise entgleist. 73 der 145 Fahrgäste wurden verletzt, mehr als 20 Schafe getötet. Der Schaden für die Bahn lag in Millionenhöhe. Die Staatsanwaltschaft Fulda befand, dass dem Schäfer keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könne, er habe nicht gegen anerkannte Regeln der Schafhaltung verstoßen. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass die Herde ordnungsgemäß eingezäunt gewesen sei und der Schäfer seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist (siehe dazu auch die Rechtsfrage in dieser Ausgabe). Streunende Hunde hätten die Schafherde höchstwahrscheinlich aufgeschreckt. Die Schafe seien laut einem Gutachten in Panik in Richtung Tunnelportal gelaufen. Dort kollidierte der Zug mit den Schafen. Red.
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