ICE-Unfall: Das Verfahren gegen den Schäfer ist eingestellt
Die Staatsanwaltschaft in Fulda
hat jetzt die Ermittlungen
gegen den Schäfer wegen des
schweren ICE-Unglücks im
Landrückentunnel bei Fulda
(siehe Schafzucht 9/2008) hat
eingestellt.
- Veröffentlicht am
Gegen den Schäfer war wegen
des Verdachts des gefährlichen
Eingriffs in den Schienenverkehr
und der fahrlässigen
Körperverletzung ermittelt
worden. Ein Tatverdacht habe
sich nicht bestätigt, teilte die
Staatsanwaltschaft jetzt mit.
Die Ermittlungen gegen Verantwortliche
der Deutschen
Bahn gehen hingegen weiter.
Bei dem Unfall war am 26.
April 2008 an der Einfahrt zu
Deutschlands längstem Eisenbahntunnel
ein ICE in eine
Schafherde gerast und teilweise
entgleist. 73 der 145 Fahrgäste
wurden verletzt, mehr als
20 Schafe getötet. Der Schaden
für die Bahn lag in Millionenhöhe.
Die Staatsanwaltschaft Fulda
befand, dass dem Schäfer keine
Fahrlässigkeit vorgeworfen
werden könne, er habe nicht
gegen anerkannte Regeln der
Schafhaltung verstoßen. Die
Ermittler kamen zu dem
Schluss, dass die Herde ordnungsgemäß
eingezäunt gewesen
sei und der Schäfer seiner
Sicherungspflicht nachgekommen
ist (siehe dazu auch die
Rechtsfrage in dieser Ausgabe).
Streunende Hunde hätten
die Schafherde höchstwahrscheinlich
aufgeschreckt. Die
Schafe seien laut einem Gutachten
in Panik in Richtung
Tunnelportal gelaufen. Dort
kollidierte der Zug mit den
Schafen.
Red.
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