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Tierschutzgesetz | Novellierung

Strengere Vorgaben beim Tierschutz beschlossen

Die Bundesregierung hat sich am 24. Mai 2024 auf einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes geeinigt. Mit der Verabschiedung können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten.

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Die Änderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen in die Gesetzesänderung ein.

Beispiele im Nutztierbereich

Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen:
Behörden können sich in Zukunft ein deutlich besseres Bild davon machen, was in Schlachthöfen passiert. Künftig gibt es eine Pflicht für Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen. Die Videos werden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen.

Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen:
Das Schwänzekupieren von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze.

Höhere Strafen bei Verstößen

Deutlich höhere Strafen sieht der Gesetzentwurf bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor. Für das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ steigt der Strafrahmen in bestimmten Fällen - etwa beim Handeln aus Gewinnsucht, bei beharrlicher Wiederholung, wenn eine große Zahl Tiere betroffen ist - von derzeit bis zu drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch der Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres steht künftig unter Strafe. Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich – von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro.

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