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Schweiz

Wölfe zum Abschuss freigegeben

Das Schweizer Bundesamt für Natur (BAFU) stimmte Anfang Dezember 2023 den Anträgen von fünf Kantonen für die präventive Regulation von Wolfsrudeln zu. Zwei Kantone haben die Abschussbewilligung jedoch wieder zurückgezogen.
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In der Schweiz - dem Land, in dem 1979 mit der Berner Konvention ein völkerrechtlicher Vertrag über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen beschlossen wurde - können einige Kantone seit dem 1. Dezember 2023 Wolfsrudel präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden mindern, informiert das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU). Fünf Kantone (Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin) haben die präventive Regulation von Wolfsrudeln auf ihrem Gebiet beantragt. Das BAFU hat die Gesuche geprüft und stimmt den meisten zu.

Der Schweizer Bundesrat hat am 1. November 2023 den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Jagdverordnung entsprechend angepasst. Dies ermöglicht den Kantonen, im Dezember 2023 und im Januar 2024 präventive Rudel-Regulierungen vorzunehmen.

Zurzeit sind in der Schweiz über 30 Wolfsrudel nachgewiesen. Gemäß ihren Anträgen wollen die Kantone 13 Rudel ganz entfernen, bei sechs weiteren Rudeln wollen sie bis zu zwei Drittel der Welpen entfernen. Die Verfügungen für die Abschüsse sind bis zum 31. Januar 2024 befristet.

Abschussbewilligung zurückgezogen

Das Jagdmagazin "Pirsch" teilte kurz vor Weihnachten mit, dass innerhalb der ersten 18 Tage 17 Wölfe im Kanton Wallis geschossen wurden. Allerdings wurde die Regulierung der Wölfe nach Information der Neuen Züricher Zeitung in den Kantonen Graubünden und Wallis teilweise wieder gestoppt. Am 8. Dezember 2023 teilte das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden mit, dass Abschüsse von Wölfen mit sofortiger Wirkung nicht mehr zulässig seien.

Am 13. Dezember zog der Kanton Wallis nach und verkündete ebenfalls, die Abschussbewilligung in mehreren Regionen vorerst zurückzuziehen. Grund dafür sei jeweils eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen die Abschussgenehmigung des Bundesamts für Umwelt, welche aufschiebende Wirkung hat. Hinter der Beschwerde stehen verschiedene Organisationen, darunter Pro Natura und der WWF, berichtet die Neue Züricher Zeitung.

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