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Lesestäbe

Gehören Lesestäbe demnächst zur Grundausstattung?

2010 wurde die Verwendung der elektronischen Ohrmarke bei Schafen und Ziegen verpflichtend in der EU eingeführt. Wer die neue EU-Tierprämie beantragt, muss die vollständige 14-stellige Ohrmarkennummer angeben. Dabei können die Ohrmarkenlesegeräte hilfreich sein.
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Bei der Einführung der neuen und lange erwarteten EU-Tierprämie für Schafe, Ziegen und Mutterkühe setzen die Behörden bislang auf die EID-Technik (Elektronische Identifikation). Die Antragsteller für die Tierprämie müssen nach heutigem Stand für alle beantragten Tiere die komplette 14-stellige Ohrmarkennummer nach der Viehverkehrsverordnung angeben. Ob das für ein reibungsloses und gerechtes Förderverfahren nötig ist, sei dahingestellt. Im Hintergrund stehen Bedenken der Behörden, dass einzelne Tiere oder ganze Gruppen in mehreren Betrieben angemeldet werden und für Kontrollen hin und her transportiert werden. Das wäre Subventionsbetrug und soll von vornherein ausgeschlossen werden.
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