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Niedersachsen

Ministerium reagiert auf behördlichen Abschuss

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat am 18. Januar 2022 Stellung zu dem behördlich genehmigten Abschuss von Wölfen aus dem Rudel Neuhaus bezogen. 

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Im Zuge der Berichterstattung über den behördlich genehmigten Abschuss von Wölfen komme es gelegentlich zu Kritik an der Entnahme angeblich „falscher“ Wölfe. Daher wolle das Niedersächsische Umweltministerium aus Anlass des Vollzugs im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung für Wölfe des Rudels Amt Neuhaus etwaigen missverständlichen Interpretationen begegnen.

Risse von vier Wölfen des Rudels Neuhaus nachgewiesen

Im aktuellen Beispiel (siehe Nachricht vom 12. Januar 2022), der Gemeinde Amt Neuhaus, seien allein seit 2020 über 160 Nutztiere nachweislich durch Wölfe zu Schaden gekommen (tot/verletzt/verschollen). Nicht jedes einzelne Schaf werde genetisch untersucht, wenn bei einem Übergriff viele Schafe getötet wurden. Es seien jedoch vier verschiedene Wölfe aus dem Rudel Amt Neuhaus nachgewiesen worden – am häufigsten die beiden Elterntiere des Rudels, so das Ministerium. Aus diesem Grund seien diese beiden Wölfe in der Ausnahmegenehmigung konkret benannt worden.

Unterscheidung der Wölfe im Gelände unmöglich

Da Wölfe in der Regel im Rudel jagen, sei die Wahrscheinlichkeit allerdings sehr hoch, dass weitere, nicht nachgewiesene Tiere an den Rissen beteiligt waren. Zudem gebe es keine realistische Möglichkeit, die Einzeltiere unter Geländebedingungen zu unterscheiden, da die genetische Kennung keinen Rückschluss auf das Aussehen zulasse. Lediglich das Geschlecht sei ggf. bekannt, heißt es in der Bekanntmachung des Ministeriums.

Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgesetzgeber habe diese Tatsache anerkannt, sodass bei der Entnahme von Wölfen nicht zwingend eines der nachgewiesenen Tiere geschossen werden müsse. Der Bundesgesetzgeber habe daher für solche Fälle ausdrücklich vorgesehen, einzelne Tiere aus Problem-Rudeln bis zum Ausbleiben von Schäden zu töten. 

Die behördliche Prüfung von Anträgen auf Abschussgenehmigungen erfolge stets sehr sorgfältig. Mit jeder Genehmigung werde bestmöglich ausgeschlossen, dass ein „falscher Wolf“, also ein Tier aus einem benachbarten Rudel, getötet werde.

 

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