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Niedersachsen

Abschuss eines Wolfes aus dem Rudel Neuhaus

Am 8. Januar.2022 wurde das Niedersächsische Umweltministerium über einen Vollzug im Rahmen der aktuell geltenden Ausnahmegenehmigung für Wölfe des Rudels Amt Neuhaus informiert.

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Gemeldete Nutztierrisse im Bereich Amt Neuhaus in 2021
Gemeldete Nutztierrisse im Bereich Amt Neuhaus in 2021Niedersächsische Umweltkarten
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In der Nacht zum 8. Januar 2022 wurde innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme weiblicher 1-2 jähriger Wolf getötet.

Hintergrund und rechtliche Grundlage der Tötung

Seit 2017 war es im Territorium des Rudels Amt Neuhaus vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dabei erbeuteten die Wölfe vornehmlich Schafe. 

Zwar wurden mehrere unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen (Herdenschutztiere, olfaktorische Vergrämung etc.) eingesetzt, die allerdings zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Lage führten.

Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Wölfe GW872f und GW1532m zurückgehen, belief sich im Jahr 2020 auf ungefähr 2.785 Euro. Hinzu kommen weitere Schäden in Höhe von mindestens 3.000 Euro durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Rudels Amt Neuhaus, deren abschließende finanzielle Bearbeitung derzeit noch erfolgt.

Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern geht hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f an den Rissereignissen beteiligt waren.

Daraufhin wurde am 29. November 2021 durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der beiden Wölfe erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde insbesondere die Gefahr der Fortführung und Weitergabe von in der Kulturlandschaft untypischen Jagdtechniken von Wölfen in Bezug auf ausreichend geschützte Nutztiere gewürdigt.

Identifizierung durch genetische Untersuchung

Da eine sichere Identifizierung der Wölfe bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann diese nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen.

Dem Standardprozedere folgend wurde der Kadaver routinemäßig vom NLWKN geborgen. Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs mittels Gewebeprobe ist eingeleitet. Das Ergebnis über dessen Herkunft wird aller Voraussicht bis Ende der 4. Kalenderwoche feststehen. Die Obduktion des Kadavers erfolgt im Rahmen des regulären bundesweiten Totfundmonitorings beim Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.

Zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung

Um die mit dem konkreten Vollzug befassten Personen vor Übergriffen zu schützen, wird deren Identität nicht bekannt gegeben. Dabei ist sichergestellt, dass nur geeignete Personen entsprechend der Vorschrift des § 45a Abs. 4 BNatSchG den Vollzug vornehmen.

Die Genehmigung ist beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg / Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben ist die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden.

Der Vollzug wurde aufgrund der erfolgten Entnahme zwar zunächst ausgesetzt, kann aber unmittelbar wieder aufgenommen werden. Denn bei der entnommenen Fähe handelt es sich augenscheinlich um ein ca. 1-2 Jahre altes Tier und nicht um die mindestens 7-jährige GW 872f.

Hieraus folgt: Die heute gemeldete Tötung des weiblichen, nicht trächtigen Wolfs aus dem Rudel Amt Neuhaus ist von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) vollumfänglich gedeckt.

 

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