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Tierkennzeichnung: Ausnahme bei der Ohrmarkenpflicht für Schafe und Ziegen geplant

Schafe und Ziegen, die noch vor dem 1. Januar 2010 geboren werden, müssen keine Ohrmarken zur elektronischen Identifizierung tragen, aber dafür ab 2012 auf allen Transporten manuell erfasst werden, außer die Fahrt geht direkt ins Schlachthaus.
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Darauf hat sich der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU-Kommission geeinigt. Damit soll eine reibungslose Einführung des Elektronischen Identifizierungssystems (EID) gewährleistet werden. Ab 1. Januar 2010 gilt dann die Ohrmarkenpflicht für neugeborene Schafe und Ziegen zur Verbesserung der Tierseuchenbekämpfung in allen EU-Mitgliedstaaten, deren Gesamtbestand 600 000 Tiere überschreitet. Die eigentliche Kontrolle der Tierbewegungen soll ab 2011 durchgeführt werden, da die Experten davon ausgehen, dass dann die Hälfte des Gesamtbestandes mit elektronischen Ohrmarken versehen ist. Hinsichtlich der Übergangsregelung für ältere Tiere geht der Tiergesundheitsausschuss davon aus, dass nach dem 31. Dezember 2011 ohnehin der Großteil der Schaf- und Ziegenbestände elektronisch erfasst ist und sich die Belastung der Halter für die manuelle Erfassung des verbleibenden, vor 2010 geborenen Bestandes in einem akzeptablen Rahmen bewegt.
AgE
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