Tierkennzeichnung: Ausnahme bei der Ohrmarkenpflicht für Schafe und Ziegen geplant
Schafe und Ziegen, die noch
vor dem 1. Januar 2010 geboren
werden, müssen keine Ohrmarken
zur elektronischen
Identifizierung tragen, aber dafür
ab 2012 auf allen Transporten
manuell erfasst werden,
außer die Fahrt geht direkt ins
Schlachthaus.
- Veröffentlicht am
Darauf hat sich der Ständige
Ausschuss für die Lebensmittelkette
und Tiergesundheit der
EU-Kommission geeinigt. Damit
soll eine reibungslose Einführung
des Elektronischen
Identifizierungssystems (EID)
gewährleistet werden. Ab 1. Januar
2010 gilt dann die Ohrmarkenpflicht
für neugeborene
Schafe und Ziegen zur Verbesserung
der Tierseuchenbekämpfung
in allen EU-Mitgliedstaaten,
deren Gesamtbestand
600 000 Tiere überschreitet.
Die eigentliche Kontrolle der
Tierbewegungen soll ab 2011
durchgeführt werden, da die
Experten davon ausgehen, dass
dann die Hälfte des Gesamtbestandes
mit elektronischen
Ohrmarken versehen ist.
Hinsichtlich der Übergangsregelung
für ältere Tiere geht
der Tiergesundheitsausschuss
davon aus, dass nach dem 31.
Dezember 2011 ohnehin der
Großteil der Schaf- und Ziegenbestände
elektronisch erfasst
ist und sich die Belastung
der Halter für die manuelle Erfassung
des verbleibenden, vor
2010 geborenen Bestandes in
einem akzeptablen Rahmen
bewegt.
AgE
AgE
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