Wolfsabschuss geht in nächste Instanz
Der Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg durch einen Jäger aus den Niederlanden geht in eine neue Runde.
- Veröffentlicht am

Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein (Az: 82 Ds 82/20), wie ein Gerichtssprecher am 28. Juni 2021 mitteilte. Der Fall werde in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu verhandelt. Das bedeute unter anderem eine neue Beweisaufnahme.
Das Amtsgericht hatte den Jäger am 21. Juni 2021 im Prozess um den Abschuss des Wolfes freigesprochen. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, hatte der Richter die Entscheidung begründet.
Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Wer ihn tötet, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wie in diesem Fall, wenn der Wolf Jagdhunde angreift und auch nach lautem Rufen, Klatschen und Warnschüssen nicht von ihnen ablässt.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.