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EU-ÖKO-VERORDNUNG

Einschränkung konventionell wirtschaftender Schafhalter

Aktuell befasst sich die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) mit einem speziellen Problem der neuen EU-Öko-Verordnung. Aus Schleswig-Holstein und Sachsen war zu hören, dass es zukünftig nach der neuen Verordnung Probleme geben könne, wenn Schafe aus der konventionellen Haltung auf Weiden von Ökobetrieben eingesetzt werden.
Veröffentlicht am
Verlag Eugen Ulmer
In der EU-Verordnung 2018/848 des Parlaments und des Rats vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen heißt es in Teil II: Vorschriften für die Tierproduktion 1.4.2.1: "Nichtökologische/Nichtbiologische Tiere können jedoch jedes Jahr für einen begrenzten Zeitraum ökologisches/biologisches Weideland nutzen, sofern sie in umweltverträglicher Weise auf einer im Rahmen der Artikel 23, 25, 28, 30, 31 und 34 der EU-Verordnung Nr. 1305/2013 geförderten Fläche aufgezogen wurden und sie sich nicht gleichzeitig mit ökologischen/biologischen Tieren auf der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche befinden." Sachlage ist, dass es viele konventionell wirtschaftende...
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