EU-ÖKO-VERORDNUNG
Einschränkung konventionell wirtschaftender Schafhalter
Aktuell befasst sich die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) mit einem speziellen Problem der neuen EU-Öko-Verordnung. Aus Schleswig-Holstein und Sachsen war zu hören, dass es zukünftig nach der neuen Verordnung Probleme geben könne, wenn Schafe aus der konventionellen Haltung auf Weiden von Ökobetrieben eingesetzt werden.
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In der EU-Verordnung 2018/848 des Parlaments und des Rats vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen heißt es in Teil II: Vorschriften für die Tierproduktion 1.4.2.1: "Nichtökologische/Nichtbiologische Tiere können jedoch jedes Jahr für einen begrenzten Zeitraum ökologisches/biologisches Weideland nutzen, sofern sie in umweltverträglicher Weise auf einer im Rahmen der Artikel 23, 25, 28, 30, 31 und 34 der EU-Verordnung Nr. 1305/2013 geförderten Fläche aufgezogen wurden und sie sich nicht gleichzeitig mit ökologischen/biologischen Tieren auf der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche befinden." Sachlage ist, dass es viele konventionell wirtschaftende...
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