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PRAXISLEITFADEN WOLF

Der Streit geht weiter

Unter den Umweltministern der Länder konnte bei der UMK keine Einigkeit erzielt werden, den bundeseinheitlichen Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen für Wolfsentnahmen zu beschliessen.
Veröffentlicht am
Jürgen Lückhof
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten "Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf bei Nutztierrissen" zur Kenntnis genommen, unerwarteterweise aber nicht beschlossen. Das hat Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus als Gastgeber der UMK am 23. April 2021 mitgeteilt. Es habe zwar Einigkeit darüber geherrscht, dass ein solcher Leitfaden wichtig sei, "damit nicht alle genehmigten Abschüsse vor Gericht" kämen. Einzelne Länder wie Sachsen-Anhalt sähen aber noch ungeklärte Fragen.
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