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Schleswig-Holstein

Neues Pauschalsystem zur Förderung wolfsabweisender Zäune

In Schleswig-Holstein wurde ein Pauschalsystem zur Förderung wolfsabweisender Zäune entwickelt, welches auf der Anzahl gehaltener Mutterschafe und Böcke beruht. Darüber informiert das Wolfsmanagement Schleswig-Holstein im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).

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LLUR Schleswig-Holstein
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Das Land Schleswig-Holstein hat sich den Schutz von Weidetieren vor Wolfsangriffen zur Aufgabe gemacht und ist bestrebt, ein konfliktarmes Miteinander von Wölfen und Weidetieren zu ermöglichen. Im Zuge dessen wurde für die Wolfspräventionsgebiete – Landkreise Herzogtum Lauenburg (RZ), Segeberg (SE), Pinneberg (PI), Steinburg (IZ) und Dithmarschen (HEI) – ein Pauschalsystem zur Förderung wolfsabweisender Zäune entwickelt, welches auf der Anzahl gehaltener Mutterschafe und Böcke beruht.

Zur Ermittlung der Fördersummen wurden Daten verschiedener Herkunft, z.B. des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) oder der Landwirtschaftskammer, zugrunde gelegt. So kann z.B. ein Schafhalter mit 800 Mutterschafen und Böcken bis zu 66 222 Euro Förderung erhalten, ein Schafhalter mit 200 Tieren bis zu 18 854 Euro und ein Schafhalter mit 15 Mutterschafen und Böcken bis zu 2045 Euro. Der für jeden Einzelfall durch das Wolfsmanagement ermittelte Förderbetrag steht dem Tierhalter zu 100 % für die Anschaffung von Präventionsmaterial, z.B. Elektrozäune, zur Verfügung.

Hierbei überlässt das Land Schleswig-Holstein dem Tierhalter die Entscheidung, in welche Art der Zäunung er investiert. Lediglich an die Vorgaben des Landes bezüglich der Höhe und der Stromspannung ist der Tierhalter gebunden.

Schleswig-Holstein hat verschiedene Zauntypen als wolfsabweisend definiert, so dass jeder Tierhalter eine Auswahl hat, welche Zaunmaßnahme für seinen Betrieb die optimale Zäunung ist.

4-Litzen-Zaun mit einer Höhe von 1 m

Der Abstand der Litzen zueinander darf 20 bis 30 cm nicht überschreiten. Die vier Litzen sollen in nachfolgend bezeichneter Höhe zum Boden angebracht werden:

  • 1. Litze: 20 cm (Untergrabschutz)
  • 2. Litze: 40 bis 45 cm
  • 3. Litze: 65 bis 70 cm
  • 4. Litze: 100 cm

Alle stromführenden Teile des Zaunes müssen zu jeder Zeit eine Spannung von mindestens 3500 Volt aufweisen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass höhere Stromspannungen – um die 5000 Volt – einen noch umfassenderen Schutz der jeweiligen Nutztiere gewährleisten können.

Dieser Zauntyp ist nur in den besonders windhöffigen Gebieten der schleswig-holsteinischen Marschen zugelassen.

5-Litzen-Zaun mit einer Höhe von 120 cm

Der Abstand der Litzen zueinander darf 20 bis 30 cm nicht überschreiten. Die fünf Litzen sollen in nachfolgend bezeichneter Höhe zum Boden angebracht werden:

  • 1. Litze: 20 cm (Untergrabschutz)
  • 2. Litze: 40 cm
  • 3. Litze: 60 cm
  • 4. Litze: 90 cm
  • 5. Litze: 120 cm (es wird empfohlen, für diese Litze eine gut sichtbare 2 cm Breitbandlitze zu verwenden)

Alle stromführenden Teile des Zaunes müssen zu jeder Zeit eine Spannung von mindestens 3500 Volt aufweisen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass höhere Stromspannungen – um die 5000 Volt – einen noch umfassenderen Schutz der jeweiligen Nutztiere gewährleisten können.

Elektronetz mit einer Höhe von mindestens 105 cm

Elektronetze müssen eine Mindesthöhe von 105 cm an der oberen Netzkante aufweisen. Beim Aufbau der Netze ist auf einen guten Bodenabschluss zu achten. Die Netze dürfen in der Oberlinie nicht durchhängen.

Alle stromführenden Teile des Zaunes müssen zu jeder Zeit eine Spannung von mindestens 3500 Volt aufweisen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass höhere Stromspannungen – um die 5000 Volt – einen noch umfassenderen Schutz der jeweiligen Nutztiere gewährleisten können.

Gleiches gilt für Elektronetze mit einer Höhe von 120 cm an der oberen Netzkante.

Festzäune

Festzäune zur Gewährleistung der Hütesicherheit bestehen in der Regel aus Knoten- oder Ursusgeflecht und sollten eine Mindesthöhe von 100 cm aufweisen. Festzäune können durch folgende Maßnahmen wolfsabweisend ertüchtigt werden:

  • Durch drei stromführende Drahtlitzen, von denen die ersten beiden an der Außenseite angebracht werden, und zwar die erste in 20 cm Abstand vom Boden (Untergrabschutz), die zweite in halber Höhe des Zaunes. Die dritte wird am oberen Rand des Zaunes mit Ringisolatoren (Stiellänge 10 cm) nach oben angebracht.
    Alle drei stromführenden Litzen müssen zu jeder Zeit eine Spannung von mindestens 3500 Volt aufweisen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass höhere Stromspannungen – um die 5000 Volt – einen noch umfassenderen Schutz der jeweiligen Nutztiere gewährleisten können.
  • Alternativ kann ein Knotengeflecht als Untergrabschutz mit Bindedraht am vorhandenen Zaun befestigt und in 80 bis 100 cm Breite nach außen flach am Boden ausgelegt und mit Erdankern befestigt werden.
  • Bei Neuzäunungen kann der Untergrabschutz auch dadurch gewährleistet werden, dass das Knotengeflecht 40 bis 50 cm tief in den Boden gesetzt wird.

Bei Schwierigkeiten oder Unsicherheiten, welche Zaunvariante die Richtige für den eigenen Betrieb ist, stehen die Wolfsbetreuer und Rissgutachter des Landes Schleswig-Holstein beratend zur Verfügung.

Erdung

Eine gute Erdung ist elementar wichtig für die Wirkung eines Elektrozauns – egal, ob Litzen-, Netz- oder Festzaun mit Stromlitzen. Bei allen Zaunvarianten mit Stromfluss muss eine gute Erdung gewährleistet sein.

Die Erdungszuleitung muss zur Leistung des Weidezaungerätes passen und in der Regel einen Leitungsquerschnitt von mehr als 1,6 mm² aufweisen. Andernfalls läuft der Tierhalter Gefahr, dass die Erdungszuleitung Schaden nimmt und es zu Störungen kommt.

Um die Leistungsfähigkeit des Weidezaungerätes voll auszuschöpfen und die höchstmögliche Hütespannung gewährleisten zu können, empfehlen wir, das Erdungssystem regelmäßig zu überprüfen. Die Erdung lässt sich mit einem handelsüblichen digitalen Zaunprüfer kontrollieren. Hierbei muss zuerst ein Kurzschluss hergestellt werden. Dafür platziert man ca. 100 m vom Gerät entfernt Eisenstäbe (oder ähnlich gut leitendes Material) in den Boden, die in direktem Kontakt mit dem Zaunleitermaterial stehen. Die Zaunspannung sollte dadurch um ca. 2000 Volt absinken.

Zur Erdungsprüfung sollte man den Metallstab des Zaunprüfers ca. 1 m vom letzten Erdungspfahl des Elektrozaungerätes entfernt in die Erde stecken und die Spitze des Prüfers an den letzten Erdungspfahl halten. Eine optimale Erdung liegt bei einer gemessenen Spannung von 0 bis 200 Volt vor. Spannungswerte von 200 bis 600 Volt befinden sich noch im Toleranzbereich. Sollte der Wert über 600 Volt liegen, ist es notwendig, die Erdung durch Anbringen weiterer Erdspieße zu verbessern, um eine ausreichende Spannung am Zaun zu gewährleisten (siehe Grafik).

Zu einem funktionalen Elektrozaun gehört ein leistungsstarkes Weidezaungerät, gutes Leitermaterial (Weidezaunlitze) mit geringem Widerstand (Leiterwiderstand < 0,25 Ohm/m) sowie ein funktionierendes Erdungssystem.

Entschädigung

Für den Erhalt von Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlungen in Wolfspräventionsgebieten für durch einen Wolf gerissene Nutztiere ist es bei Schafen und Ziegen Voraussetzung, dass diese Tiere durch wolfsabweisende Zäune geschützt waren. Hat der Tierhalter diese Schutzmaßnahme nicht durchgeführt, sind Entschädigungszahlungen nicht möglich.

Wenn Sie Hilfestellung oder eine kostenfreie, unverbindliche Zaunberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an das Wolfsmanagement Schleswig-Holstein im LLUR.

  • Fragen zum Thema Herdenschutz: Tel. 04347/704 325
  • Fragen zum Thema Wolf: Tel. 04347/704 382
  • Notfallhotline Wolf (z.B. bei Rissvorfällen): Tel. 0174/6330335

 

 

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