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UMSETZUNG DER NEUEN DÜNGEVERORDNUNG

Überzogener Bürokratismus muss vermieden werden

Mit der neuen Düngeverordnung, die in der Ausgestaltung z.T. im Aufgabenbereich der Bundesländer liegt, steigt wieder die Gefahr, dass vor Ort höhere Anforderungen erhoben werden, als unbedingt notwendig sind. So ist es beispielsweise bei der Überweidung von Fremdflächen (u.a. bei der Nutzung der Winterweiden) durch Schaf-und/oder Ziegenherden.
Veröffentlicht am
Verlag Eugen Ulmer
Es muss unter allen Umständen verhindert werden, so die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), dass der Schafhalter in einem Tagebuch innerhalb von zwei Tagen rückwirkend bis 1. Mai 2020 aufschreiben muss, wann er mit wieviel Tieren auf welchen Gemarkungen geweidet bzw. gehütet hat - so ein aktueller Fall in Baden-Württemberg. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies auf mündliche Nachfrage der VDL bereits darauf hin, dass hier eine pragmatische Lösung gefunden werden müsse, ohne die Anforderungen von Brüssel zu missachten.
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