BUNDESPROGRAMM WOLF
Erweiterte Antragsfrist und neue Flächen-Obergrenze
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL, hat den Vorschlag der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) aufgegriffen, beim Bundesprogramm Wolf sowohl die Antragsfrist zu verlängern als auch die Obergrenze bei der Fläche zu verändern
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Damit soll den betroffenen Wanderschäfern die vollständige Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel für den Herdenschutz im Rahmen des Bundesprogramms Wolf ermöglicht werden, teilte Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens dem VDL-Vorsitzenden Alfons Gimber bei dessen Antrittsbesuch am 16. September in Berlin mit. Zuvor hatte die VDL, so Alfons Gimber, der diese Entscheidung begrüßte, nach Bekanntwerden der nicht vollständig genutzten Mittel geprüft, was die Ursachen für die nicht abgerufenen Mittel sind. Sicherlich sei dies nicht der fehlende Bedarf zur Begleichung der erheblichen zusätzlichen Kosten für den Herdenschutz.
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