BUNDESNATURSCHUTZGESETZ UND HUNDESTEUER
Schaf- und Ziegenhalter in Mecklenburg-Vorpommern warten auf Förderung
Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern (LSZV) hat den Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, aufgefordert, für ein zeitnahes Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie Wolf Sorge zu tragen. Die bisherige Richtlinie war bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Eine Ursache für die Verzögerung dürfte die im Herbst letzten Jahres von der EU-Kommission getroffene Entscheidung sein, künftig eine hundertprozentige Förderung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen im Schadensfall zu ermöglichen.
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Die Entscheidung der EU-Kommission sei natürlich zu begrüßen. Aber die Schaf- und Ziegenhalter können nicht nachvollziehen, warum fast ein dreiviertel Jahr nach dieser Entscheidung immer noch keine novellierte Förderrichtlinie Wolf des Landes vorliegt. Es sei doch verständlich, dass angesichts einer zu erwartenden höheren Förderung die Investitionen in mehr Sicherheit für die Tiere zurückgehalten werden. Dies könne aber weder im Sinne des Herdenschutzes, der Tierhalter und auch nicht der Landesregierung sein.
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