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BEIHILFE IM AGRARSEKTOR

De-minimis-Beihilfen angehoben

Landwirte in der Europäischen Union können künftig höhere staatliche Beihilfen erhalten. Der Höchstbetrag je Unternehmen für die so genannten "De-minimis-Beihilfen" im Agrarsektor wird auf 20 000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren angehoben. Wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, sind Zuschüsse bis zu 25 000 Euro möglich.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Rechtsgrundlage ist die neue Kommissions-Verordnung (EU) 2019/316, die am 22. Februar 2019 im Amtsblatt L 51 veröffentlicht wurde. Damit wird die bisherige Verordnung über die De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor geändert und gleichzeitig deren Laufzeit um sieben Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
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