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STREIT UM ZAHLUNGSANSPRÜCHE

Schäfer bekamen Recht

Die Ausgangslage: Zwei Schäfer aus Rheinland-Pfalz haben über die Zuweisung von Zahlungsansprüchen (ZA) für die Bewirtschaftung von Mähweiden und Weiden auf einem Truppenübungsplatz gestritten und Recht bekommen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Hintergrund war ein zwischen den Klägern und der Bundesrepublik Deutschland als Verpächterin abgeschlossener Pachtvertrag aus dem Jahre 2005 auf unbestimmte Zeit. Dabei handelt es sich um einen sogenannten "Risikopachtvertrag" über die Schafweidenutzung von Grünflächen, die auf der bundeseigenen Liegenschaft eines Truppenübungsplatzes gelegen sind. Inhalt und Umfang der Weidenutzung sind in § 4 des Pachtvertrages geregelt. Danach sind die im Lageplan eingezeichneten Flächen in eine Zone A und eine Zone B aufgeteilt.
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