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Einigkeit beim Wolf: Bund und Länder wollen günstigen Erhaltungszustand definieren

Minister Dr. Till Backhaus erhielt am 2.12. auf der Umweltministerkonferenz (UMK) in Berlin am Ende einer intensiven Debatte Unterstützung für seinen Antrag „Definition des Erhaltungszustandes des Wolfes“. Damit ist der Bund nun aufgefordert, populationsbezogene Betrachtungen zum Erhaltungszustand der Art Wolf vorzunehmen und klar zu definieren, ab wann ein „günstiger Erhaltungszustand“ dieser streng geschützten Art vorliegt.
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Auf der Ebene der Länder sind bereits verschiedene Maßnahmen – wie die Aufstellung entsprechender Managementpläne, die Realisierung von Monitoringmaßnahmen oder die Einführung von Regelungen zum Ausgleich von Schäden und zur Förderung von Präventionsmaßnahmen – etabliert worden. Seitens des Bundes wurde u. a. eine Dokumentations- und Beratungsstelle für den Wolf eingerichtet.

Wolfspopulationen wachsen in Deutschland

„Das allein reicht aber nicht", sagt Minister Dr. Till Backhaus. Die Wolfspopulation verzeichnet auch in Deutschland einen deutlichen Zuwachs. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Da stellt sich die Frage: Wie viel Wolf verträgt unser Land? Um darauf eine Antwort zu finden, braucht es eine verlässliche und aktuelle Datenbasis. Vor allem aber müssen wir uns länderübergreifend noch intensiver zum Umgang mit dem Wolf austauschen und im Wolfsmanagement deutschlandweit einheitlich agieren. Auch der Bund muss sich noch stärker in diesen Prozess einbringen. Früher oder später werden wir uns auch mit der Frage von Obergrenzen auseinandersetzen müssen. Dazu bedarf es aber zunächst schnellstmöglich einer genauen populationsbezogenen Betrachtung des Erhaltungszustandes für den Wolf“, betonte der Minister.

 

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