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Auch Hobbyhalter müssen ihre Tiere registrieren lassen!

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat sich an alle Schweinehalter mit Kleinstbeständen gewandt und dazu aufgerufen, sich bei den Veterinärämtern und der Tierseuchenkasse registrieren zu lassen. Das gilt gleichermaßen auch für die Schaf- und Ziegenhalter.
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Hintergrund ist u. a. die Vorsorge und möglichst rasche Bekämpfung von möglichen Seuchen. Dazu ist es wichtig, dass alle Schaf- und Ziegenhaltungen - auch mit Kleinstbeständen - den Veterinärbehörden bekannt sind, da gefährliche Krankheiten auch vor Hobbytieren nicht Halt machen. Erfahrungsgemäß wissen viele Hobbyhalter zu wenig von wichtigen Schutzmaßnahmen und den Meldepflichten als Tierhalter. Im eigenen Interesse sollten sich Tierbesitzer beim zuständigen Veterinäramt (Kreisverwaltung) und der Tierseuchenkasse melden. Unter Umständen unterliegen auch Hobbyschaf- und -ziegenhaltungen der Zwangsmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG).
RLV/Red.

Unter www.svlfg.de sind die Standorte der LBG in den Regionen aufgeführt.

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