Auch Hobbyhalter müssen ihre Tiere registrieren lassen!
Das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz
NRW
hat sich an alle
Schweinehalter mit
Kleinstbeständen
gewandt und dazu
aufgerufen, sich bei
den Veterinärämtern
und der Tierseuchenkasse
registrieren zu
lassen. Das gilt
gleichermaßen
auch für die
Schaf- und Ziegenhalter.
- Veröffentlicht am
Hintergrund
ist u. a. die Vorsorge
und möglichst
rasche Bekämpfung
von möglichen Seuchen.
Dazu ist es wichtig, dass alle
Schaf- und Ziegenhaltungen -
auch mit Kleinstbeständen -
den Veterinärbehörden bekannt
sind, da gefährliche
Krankheiten auch vor Hobbytieren
nicht Halt machen.
Erfahrungsgemäß wissen
viele Hobbyhalter zu wenig von
wichtigen Schutzmaßnahmen
und den Meldepflichten als
Tierhalter. Im eigenen Interesse
sollten sich Tierbesitzer
beim zuständigen Veterinäramt
(Kreisverwaltung) und
der Tierseuchenkasse melden.
Unter Umständen unterliegen
auch Hobbyschaf- und
-ziegenhaltungen der Zwangsmitgliedschaft
in der Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft
(LBG).
RLV/Red.
RLV/Red.
Unter www.svlfg.de sind die Standorte der LBG in den Regionen aufgeführt.
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