Bundesministerin Ilse Aigner: „Ich nehme die Situation sehr ernst!“
Am 10. Juni hat der VDL-Vorsitzende
Carl Lauenstein Bundeslandwirtschaftsministerin
Ilse Aigner in einem Schreiben
nochmals auf die Probleme
hingewiesen, die mit der verpflichtenden
Einführung der
elektronischen Einzeltierkennzeichnung
bei Schafen und Ziegen
nach dem 31. Dezember
2009 einhergehen. Ebenso hat
sich auch DBV-Präsident Gerd
Sonnleitner an unsere Bundeslandwirtschaftsministerin
gewandt.
Nachfolgend die Antwortschreiben
von Bundesministerin
Aigner an den VDL-Vorsitzenden
Lauenstein:
- Veröffentlicht am
„… für Ihr Schreiben, in dem
Sie die elektronische Kennzeichnung
von Schafen und Ziegen
ansprechen, danken ich Ihnen.
Sie haben mich gebeten, mich
für die Aufnahme der Thematik
beim Agrarrat am 22. Juni 2009
einzusetzen.
Lassen Sie mich Folgendes dazu
ausführen:
Die Situation der Schaf- und
Ziegenhalter in Deutschland
nehme ich sehr ernst. In Deutschland
ist wie kaum in einem anderen
Mitgliedstaat von den in
der Verordnung (EG) Nr.
21/2004 eröffneten Möglichkeiten
zur Gewährung von Ausnahmen
bereits für die nicht-elektronische
Kennzeichnung von Schafen
und Ziegen Gebrauch gemacht
worden.
Die vereinfachte Kennzeichnung
(„Bestandskennzeichnung“
– eine Ohrmarke) kann weiterhin
in großem Umfange angewendet
werden und die Tiere
müssen grundsätzlich erst innerhalb
der Frist von 9 Monaten
gekennzeichnet werden. Mit den
getroffenen Regelungen wurde
insbesondere den Wünschen Ihres
Verbandes und des Bundesverbandes
Deutscher Ziegenzüchter
Rechnung getragen.
Ursprünglich war vorgesehen,
die grundsätzlich obligatorische
elektronische Kennzeichnung
von Schafen und Ziegen zum 1.
Januar 2008 einzuführen. Das
Datum „1. Januar 2008“ ist
dann auf den „31. Dezember
2009“ verschoben worden. Während
der Verhandlungen zur
Festlegung dieses Termins hatte
es keinerlei Spielraum gegeben;
Spanien und Italien hatten bis
zuletzt für den bis dahin vorgesehenen
Termin plädiert. Den seinerzeitig von der portugiesischen
Präsidentschaft unterbreiteten
Kompromissvorschlag „31.
Dezember 2009“ hat Deutschland
– wie im übrigen auch das
Vereinigte Königreich und Irland
– unterstützt, da anderenfalls
der ursprünglich vorgesehen
Termin „1. Januar 2008“ beibehalten
worden wäre.
Über die Ausgangslage, die
Fortentwicklung der Beratungen
und die sich für die heimischen
Schaf- und Ziegenhalter daraus
ergebenden Konsequenzen sind
Sie und Ihre Mitarbeiter sowie
die besonders betroffenen Verbände
sowohl von mir als auch
Herrn Staatssekretär Lindemann
und meinen Mitarbeitern
mehrfach, auch in persönlichen
Gesprächen, stets zeitnah und
umfassend informiert worden.
Auf Wunsch einzelner Mitgliedstaaten
ist die Thematik in
den Sitzungen des Agrarrates
am 23. März und 22. Juni 2009
erneut intensiv erörtert worden
ohne formelle Abstimmung. Die
eingebrachten Überlegungen
Ungarns und des Vereinigten Königreiches
stellten das Datum
„31. Dezember 2009“ und den
Grundsatz der elektronischen
Kennzeichnung nicht in Frage,
sondern zielten auf – im Rahmen
der Verordnung (EG) Nr.
21/2004 mögliche – Vereinfachungen
bei der Einführung der
elektronischen Kennzeichnung
ab.
Ich habe solche Vorschläge immer
unterstützt. Wie meine Mitarbeiter
Ihnen und den besonders
betroffenen Verbänden bereits
mitgeteilt haben, hat Frau
Kommissarin Vassiliou zugesagt,
dass die Vorschläge Eingang im
Komitologieverfahren finden
sollen. Im Ergebnis der Sitzung
des Ständigen Ausschusses für
die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
am 14. Juli 2009 ist
der von der Europäischen Kommission
(KOM) vorgelegte Vorschlag
mit qualifizierter Mehrheit,
darunter den Voten
Deutschlands, des Vereinigten
Königreichs und von Italien, angenommen
worden. Wie Ihnen
sicherlich bekannt ist, hatten
das Vereinigte Königreich der
Anwendung der elektronischen
Kennzeichnung bislang immer
äußerst kritisch, Italien hingegen
sehr positiv gegenüber gestanden.
Dem ursprünglich angedachten
Vorschlag, weniger als 12
Monate alte Schafe und Ziegen,
die für den innergemeinschaftlichen
Handel zu Schlachtstätten
bestimmt sind, für eine Übergangsfrist
bis Ende 2011 von der
obligatorischen elektronischen
Kennzeichnung auszunehmen,
ist die KOM bedauerlicherweise
nicht gefolgt.
Der Juristische Dienst der
KOM hat diesen Vorschlag nicht
mitgetragen; zudem wäre auch
eine Sperrminorität gegeben gewesen.
Vor diesem Hintergrund
hat mein Mitarbeiter eine Erklärung
zu Protokoll gegeben, dass
auch dieser Vereinfachung Rechnung
getragen werden sollte.
Lediglich Österreich und Irland
haben die Protokollerklärung
unterstützt. Details zu den verabschiedeten
Regelungen sind
Ihnen und den anderen betroffenen
Verbänden auch Fachebene
mitgeteilt worden.
Hinsichtlich der von Ihnen
ebenfalls angesprochenen Einführung
der elektronischen
Kennzeichnung von Rindern haben
meine Mitarbeiter u. a. Ihren
Verband über die Ergebnisse
der ersten Sitzung am 12. Mai
2009 der KOM eingerichteten
Lenkungsgruppe „Elektronische
Kennzeichnung Rind“ im Rahmen
der Tiergesundheitsstrategie
unterrichtet. Die Diskussion
auf EU-Ebene hat gerade erst begonnen.
Meinen Ausführungen mögen
Sie entnehmen, dass ich die Anliegen
Ihres Verbandes im Rahmen
des auf EU-Ebene Machbaren
immer unterstützt habe und
auch in Zukunft weiter unterstützen
werde. Mir liegt es sehr
am Herzen, Ihnen an dieser Stelle
nochmals zu verdeutlichen,
dass letztendlich die Mehrheitsverhältnisse
darüber entscheiden,
ob und inwieweit sich die
EU-Kommission Überlegungen
eines oder mehrerer Mitgliedstaaten
zu eigen macht und entsprechende
Legislativvorschläge
vorlegt. Ich bitte Sie aber auch,
die – zum Teil auf deutscher Initiative
beruhenden – erzielten
Erfolge für die Vereinfachung bei
der Einführung der elektronischen
Kennzeichnung von Schafen
und Ziegen zur Kenntnis zu
nehmen und diese positiv innerhalb
Ihres Verbandes zu kommunizieren.
Nach meiner Auffassung wird
diesem Aspekt sowie der Feststellung,
in welchem Umfang die
elektronische Kennzeichnung
von Schafen und Ziegen tatsächlich
zum Tragen kommen wird,
bedauerlicherweise bisher kaum
Rechnung getragen. Es müssen
grundsätzlich nur solche Tiere
elektronisch gekennzeichnet
werden, die nach dem 1. Januar
2010 geboren werden. Nach Angaben
von Mitarbeitern Ihres
Verbandes werden dies ab dem
nächsten Jahr maximal ca.
300 000 Tiere sein. Für alle anderen
ca. 2,2 Mio. Tiere wird
diese Regelung nicht gelten.“
In dem Schreiben an DBVPräsident Sonnleitner steht zusätzlich noch Folgendes:
„… In den Beratungen auf EUEbene war erkennbar, dass Ihr Vorschlag – Rückkehr zur generellen Kennzeichnung mit dem Bestandskennzeichen – keinerlei Aussicht auf eine Mehrheit hat; dies ist zuletzt in den Sitzungen des Agrarrates am 23. März und 22. Juni deutlich geworden. Insoweit bitte ich, diese klaren Voten zur Kenntnis zu nehmen...“
In dem Schreiben an DBVPräsident Sonnleitner steht zusätzlich noch Folgendes:
„… In den Beratungen auf EUEbene war erkennbar, dass Ihr Vorschlag – Rückkehr zur generellen Kennzeichnung mit dem Bestandskennzeichen – keinerlei Aussicht auf eine Mehrheit hat; dies ist zuletzt in den Sitzungen des Agrarrates am 23. März und 22. Juni deutlich geworden. Insoweit bitte ich, diese klaren Voten zur Kenntnis zu nehmen...“
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