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Bundesministerin Ilse Aigner: „Ich nehme die Situation sehr ernst!“

Am 10. Juni hat der VDL-Vorsitzende Carl Lauenstein Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner in einem Schreiben nochmals auf die Probleme hingewiesen, die mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen nach dem 31. Dezember 2009 einhergehen. Ebenso hat sich auch DBV-Präsident Gerd Sonnleitner an unsere Bundeslandwirtschaftsministerin gewandt. Nachfolgend die Antwortschreiben von Bundesministerin Aigner an den VDL-Vorsitzenden Lauenstein:
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Nach der Schäfer-Demo in Luxemburg setzt sich Bundesministerin Ilse Aigner jetzt für die Forderungen der Schafhalter ein.
Nach der Schäfer-Demo in Luxemburg setzt sich Bundesministerin Ilse Aigner jetzt für die Forderungen der Schafhalter ein.Dierichs
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„… für Ihr Schreiben, in dem Sie die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen ansprechen, danken ich Ihnen. Sie haben mich gebeten, mich für die Aufnahme der Thematik beim Agrarrat am 22. Juni 2009 einzusetzen. Lassen Sie mich Folgendes dazu ausführen: Die Situation der Schaf- und Ziegenhalter in Deutschland nehme ich sehr ernst. In Deutschland ist wie kaum in einem anderen Mitgliedstaat von den in der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 eröffneten Möglichkeiten zur Gewährung von Ausnahmen bereits für die nicht-elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen Gebrauch gemacht worden. Die vereinfachte Kennzeichnung („Bestandskennzeichnung“ – eine Ohrmarke) kann weiterhin in großem Umfange angewendet werden und die Tiere müssen grundsätzlich erst innerhalb der Frist von 9 Monaten gekennzeichnet werden. Mit den getroffenen Regelungen wurde insbesondere den Wünschen Ihres Verbandes und des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter Rechnung getragen. Ursprünglich war vorgesehen, die grundsätzlich obligatorische elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zum 1. Januar 2008 einzuführen. Das Datum „1. Januar 2008“ ist dann auf den „31. Dezember 2009“ verschoben worden. Während der Verhandlungen zur Festlegung dieses Termins hatte es keinerlei Spielraum gegeben; Spanien und Italien hatten bis zuletzt für den bis dahin vorgesehenen Termin plädiert. Den seinerzeitig von der portugiesischen Präsidentschaft unterbreiteten Kompromissvorschlag „31. Dezember 2009“ hat Deutschland – wie im übrigen auch das Vereinigte Königreich und Irland – unterstützt, da anderenfalls der ursprünglich vorgesehen Termin „1. Januar 2008“ beibehalten worden wäre. Über die Ausgangslage, die Fortentwicklung der Beratungen und die sich für die heimischen Schaf- und Ziegenhalter daraus ergebenden Konsequenzen sind Sie und Ihre Mitarbeiter sowie die besonders betroffenen Verbände sowohl von mir als auch Herrn Staatssekretär Lindemann und meinen Mitarbeitern mehrfach, auch in persönlichen Gesprächen, stets zeitnah und umfassend informiert worden. Auf Wunsch einzelner Mitgliedstaaten ist die Thematik in den Sitzungen des Agrarrates am 23. März und 22. Juni 2009 erneut intensiv erörtert worden ohne formelle Abstimmung. Die eingebrachten Überlegungen Ungarns und des Vereinigten Königreiches stellten das Datum „31. Dezember 2009“ und den Grundsatz der elektronischen Kennzeichnung nicht in Frage, sondern zielten auf – im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 mögliche – Vereinfachungen bei der Einführung der elektronischen Kennzeichnung ab. Ich habe solche Vorschläge immer unterstützt. Wie meine Mitarbeiter Ihnen und den besonders betroffenen Verbänden bereits mitgeteilt haben, hat Frau Kommissarin Vassiliou zugesagt, dass die Vorschläge Eingang im Komitologieverfahren finden sollen. Im Ergebnis der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 14. Juli 2009 ist der von der Europäischen Kommission (KOM) vorgelegte Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit, darunter den Voten Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und von Italien, angenommen worden. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hatten das Vereinigte Königreich der Anwendung der elektronischen Kennzeichnung bislang immer äußerst kritisch, Italien hingegen sehr positiv gegenüber gestanden. Dem ursprünglich angedachten Vorschlag, weniger als 12 Monate alte Schafe und Ziegen, die für den innergemeinschaftlichen Handel zu Schlachtstätten bestimmt sind, für eine Übergangsfrist bis Ende 2011 von der obligatorischen elektronischen Kennzeichnung auszunehmen, ist die KOM bedauerlicherweise nicht gefolgt. Der Juristische Dienst der KOM hat diesen Vorschlag nicht mitgetragen; zudem wäre auch eine Sperrminorität gegeben gewesen. Vor diesem Hintergrund hat mein Mitarbeiter eine Erklärung zu Protokoll gegeben, dass auch dieser Vereinfachung Rechnung getragen werden sollte. Lediglich Österreich und Irland haben die Protokollerklärung unterstützt. Details zu den verabschiedeten Regelungen sind Ihnen und den anderen betroffenen Verbänden auch Fachebene mitgeteilt worden. Hinsichtlich der von Ihnen ebenfalls angesprochenen Einführung der elektronischen Kennzeichnung von Rindern haben meine Mitarbeiter u. a. Ihren Verband über die Ergebnisse der ersten Sitzung am 12. Mai 2009 der KOM eingerichteten Lenkungsgruppe „Elektronische Kennzeichnung Rind“ im Rahmen der Tiergesundheitsstrategie unterrichtet. Die Diskussion auf EU-Ebene hat gerade erst begonnen. Meinen Ausführungen mögen Sie entnehmen, dass ich die Anliegen Ihres Verbandes im Rahmen des auf EU-Ebene Machbaren immer unterstützt habe und auch in Zukunft weiter unterstützen werde. Mir liegt es sehr am Herzen, Ihnen an dieser Stelle nochmals zu verdeutlichen, dass letztendlich die Mehrheitsverhältnisse darüber entscheiden, ob und inwieweit sich die EU-Kommission Überlegungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zu eigen macht und entsprechende Legislativvorschläge vorlegt. Ich bitte Sie aber auch, die – zum Teil auf deutscher Initiative beruhenden – erzielten Erfolge für die Vereinfachung bei der Einführung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zur Kenntnis zu nehmen und diese positiv innerhalb Ihres Verbandes zu kommunizieren. Nach meiner Auffassung wird diesem Aspekt sowie der Feststellung, in welchem Umfang die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen tatsächlich zum Tragen kommen wird, bedauerlicherweise bisher kaum Rechnung getragen. Es müssen grundsätzlich nur solche Tiere elektronisch gekennzeichnet werden, die nach dem 1. Januar 2010 geboren werden. Nach Angaben von Mitarbeitern Ihres Verbandes werden dies ab dem nächsten Jahr maximal ca. 300 000 Tiere sein. Für alle anderen ca. 2,2 Mio. Tiere wird diese Regelung nicht gelten.“
In dem Schreiben an DBVPräsident Sonnleitner steht zusätzlich noch Folgendes:
„… In den Beratungen auf EUEbene war erkennbar, dass Ihr Vorschlag – Rückkehr zur generellen Kennzeichnung mit dem Bestandskennzeichen – keinerlei Aussicht auf eine Mehrheit hat; dies ist zuletzt in den Sitzungen des Agrarrates am 23. März und 22. Juni deutlich geworden. Insoweit bitte ich, diese klaren Voten zur Kenntnis zu nehmen...“
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