Was kommt bei der Tierkennzeichnung auf uns zu?
Sollte sich nichts ändern, wird zum Jahreswechsel die elektronische
Einzeltierkennzeichnung eingeführt. Den aktuellen
Stand und die Aussichten hat die VDL zusammengefasst.
- Veröffentlicht am
Sollten sich in Brüssel die
Weichen bei der Einführung
der elektronischen Einzeltierkennzeichung
von Schafen
und Ziegen nach dem 31. Dezember
2009 den VDL-Wünschen
entsprechend nicht weiter
bewegen, muss sich der
Schaf- und Ziegenhalter auf
Folgendes einstellen:
Für ab dem 1. Januar
2010 geborene Schafe:
- Lämmer müssen weiterhin wie bisher ab einem Alter von neun Monaten mit der Bestandsohrmarke gekennzeichnet werden.
- Lämmer, die innereuropäisch vermarktet werden, müssen mit einer Individual-Nummer und elektronischer Kennzeichnung markiert werden. Hier wäre auch eine zusätzliche Kennzeichnung mit der Individualohrmarke durch den Exporteur möglich, so das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
- Schafe mit einem Alter von über einem Jahr müssen gekennzeichnet werden mit
1 einer Individual-Nummer (= Einzeltierkennzeichnung) und
2 einer elektronischen Kennzeichnung (= elektronische Ohrmarke, Bolus oder Mikrochip).
- Lämmer müssen weiterhin wie bisher ab einem Alter von neun Monaten mit der Bestandsohrmarke gekennzeichnet werden.
- Lämmer, die innereuropäisch vermarktet werden, müssen mit einer Individual-Nummer und elektronischer Kennzeichnung markiert werden. Hier wäre auch eine zusätzliche Kennzeichnung mit der Individualohrmarke durch den Exporteur möglich, so das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
- Schafe mit einem Alter von über einem Jahr müssen gekennzeichnet werden mit
1 einer Individual-Nummer (= Einzeltierkennzeichnung) und
2 einer elektronischen Kennzeichnung (= elektronische Ohrmarke, Bolus oder Mikrochip).
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.