Erinnerung Stichtagsmeldung bis zum 15. Januar 2026 möglich
Denken Sie daran: Die Stichtagsmeldung für Schafe und Ziegen gemäß § 26 Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung muss bis spätestens 15. Januar 2026 in der HIT-Datenbank erfolgen.
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