Blauzungenvirus (BTV) Neueinstufung legt Fokus auf Risikominderung, nicht Tilgung
Ende Januar veröffentlichte die EU-Kommission eine neue Verordnung, nach welcher ab dem 15. Juli 2026 die Blauzungenkrankheit lediglich in Kategorie D+E nach EU-Verordnung 2016/429, und nicht mehr in Kategorie C, eingestuft wird. Dies vereinfacht auch den Rechtsrahmen.





