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Blauzungenkrankheit | Stand 10. Mai 2024

Erster BTV3 Fall in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 8. Mai 2024 den ersten BTV3 Fall in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Damit sind für das Bundesland die Bedingungen für den Status  „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ nicht mehr gegeben.

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In der Blutprobe einer Kuh aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde der molekularbiologische Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 3 vom FLI bestätigt.

Rheinland-Pfalz gilt damit, wie zuvor bereits Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und die Hansestadt Bremen nicht länger als BTV-frei.

Bei der Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus Rheinland-Pfalz in BTV-freie Bundesländer müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden:

Die Tiere wurden mind. 14 Tage lang vor Vektorangriffen geschützt und wurden während dieses Zeitraums mit negativem Ergebnis einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die mind. 14 Tage nach dem Zeitpunkt des Beginns des Schutzes vor Vektorangriffen entnommen wurden.

Dies gilt beispielsweise auch für Tiere, die von Weiden in Rheinland-Pfalz in Betriebe oder auf Weiden benachbarter BTV-freier Bundesländer zurückverbracht werden sollen.

Informationen zu aktuellen BTV-Zahlen finden Sie auf der Seite des Tierseucheninformationssystems TSIS.

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