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Schleswig-Holstein: Dioxin an der Unterelbe

Im Zuge der Untersuchung von im Bereich der ehemaligen und aktuellen Überschwemmungsflächen der Elbe gehaltenen Schafen und Rindern auf Dioxin und dioxinähnliche PCB weisen die Untersuchungsergebnisse von zwei Mutterkühen aus dem Deichvorland bei Lauenburg Grenzwertüberschreitungen im Fleisch, Fett und der Leber auf. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit.
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Die Tiere wurden schon seit mehreren Jahren ganzjährig im Deichvorland von Lauenburg gehalten. Bodenuntersuchungen hatten dort zuvor die höchsten Belastungen an der Elbe in Schleswig-Holstein gezeigt. Elbabwärts nehmen die Belastungen rasch deutlich ab. Die betroffene Fläche wird ausschließlich von 33 Mutterkühen, einem Kalb und einem Bullen beweidet. Aus dieser Herde werden bis auf weiteres keine Tiere geschlachtet. Die Nachzucht aus dem Jahr 2008 wird zudem außerhalb dieser Fläche gemästet. Wenn die Tiere die Schlachtreife erreicht haben, werden diese auf jeden Fall vor einer möglichen Verwertung auf ihre Verkehrsfähigkeit untersucht. Alle anderen Untersuchungsergebnisse bei Rindern und Schafen, zum Beispiel aus der Stecknitzniederung im Kreis Herzogtum Lauenburg, liegen deutlich unter den Ergebnissen aus dem Lauenburger Elbvorland. Die zulässigen Grenzwerte für Fleisch und Fett werden nicht überschritten, das Fleisch ist uneingeschränkt verkehrsfähig. Auch weiterhin müssen allerdings bei der Schlachtung von Rindern und Schafen, die auf den aktuellen und ehemaligen Überflutungsflächen der Elbe gehalten oder mit dort erzeugtem Futter gefüttert wurden, die Lebern verworfen werden. Hierfür sorgen die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der ehemaligen und aktuellen Überschwemmungsgebiete, auch das haben die Untersuchungen gezeigt, weisen die bekannten niedrigen Dioxin- und PCBGehalte auf. Untersuchungen zu Obst und Gemüse, Milch, Butter und Käse weisen keinerlei auffällige oder problematische Werte auf. Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher besteht nicht.
mlur.landsh.de
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