Schleswig-Holstein: Dioxin an der Unterelbe
Im Zuge der Untersuchung von
im Bereich der ehemaligen und
aktuellen Überschwemmungsflächen
der Elbe gehaltenen
Schafen und Rindern auf Dioxin
und dioxinähnliche PCB
weisen die Untersuchungsergebnisse
von zwei Mutterkühen
aus dem Deichvorland bei Lauenburg
Grenzwertüberschreitungen
im Fleisch, Fett und der
Leber auf. Das teilt das Ministerium
für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume mit.
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Die Tiere wurden schon seit
mehreren Jahren ganzjährig
im Deichvorland von Lauenburg
gehalten. Bodenuntersuchungen
hatten dort zuvor die
höchsten Belastungen an der
Elbe in Schleswig-Holstein gezeigt.
Elbabwärts nehmen die
Belastungen rasch deutlich ab.
Die betroffene Fläche wird ausschließlich
von 33 Mutterkühen,
einem Kalb und einem
Bullen beweidet. Aus dieser
Herde werden bis auf weiteres
keine Tiere geschlachtet. Die
Nachzucht aus dem Jahr 2008
wird zudem außerhalb dieser
Fläche gemästet. Wenn die Tiere
die Schlachtreife erreicht
haben, werden diese auf jeden
Fall vor einer möglichen Verwertung
auf ihre Verkehrsfähigkeit
untersucht.
Alle anderen Untersuchungsergebnisse
bei Rindern und
Schafen, zum Beispiel aus der
Stecknitzniederung im Kreis
Herzogtum Lauenburg, liegen
deutlich unter den Ergebnissen
aus dem Lauenburger Elbvorland.
Die zulässigen Grenzwerte
für Fleisch und Fett werden
nicht überschritten, das Fleisch
ist uneingeschränkt verkehrsfähig.
Auch weiterhin müssen allerdings
bei der Schlachtung von
Rindern und Schafen, die auf
den aktuellen und ehemaligen
Überflutungsflächen der Elbe
gehalten oder mit dort erzeugtem
Futter gefüttert wurden,
die Lebern verworfen werden.
Hierfür sorgen die zuständigen
Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Die landwirtschaftlichen Flächen
außerhalb der ehemaligen
und aktuellen Überschwemmungsgebiete,
auch
das haben die Untersuchungen
gezeigt, weisen die bekannten
niedrigen Dioxin- und PCBGehalte
auf. Untersuchungen
zu Obst und Gemüse, Milch,
Butter und Käse weisen keinerlei
auffällige oder problematische
Werte auf. Gefahr für die
Gesundheit der Verbraucher
besteht nicht.
mlur.landsh.de
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