VDL: Weiterhin ein klares „Nein“ zur elektronischen Kennzeichnung
Bekanntermaßen soll nach
EU-Verordnung zum 1. Januar
2010 die elektronische
Kennzeichnung für Schafe
mit einem Alter von über einem
Jahr verpflichtend eingeführt
werden. Dies wird
von der VDL und somit auch
der überwiegenden Zahl der
Schafhalter aus den allseits
bekannten Gründen entschieden
abgelehnt.
- Veröffentlicht am
Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV)
sieht es als sehr schwierig an,
hier eine Änderung zu erreichen,
wird das Anliegen der
VDL aber sicher unterstützen,
wenn sich auch Verbündete bei
anderen Regierungen gerade
in anderen großen Schafländern
finden lassen.
Um das Thema auf europäischer
Ebene zu diskutieren,
fand auf Initiative der VDL Anfang
Dezember eine Unterredung
u. a. von Carl Lauenstein
mit dem Europaabgeordneten
Neil Parish in Brüssel statt. Neil
Parish hatte eine Unterschriftenaktion
gegen die Einführung
einer elektronischen Kennzeichnung
auf den Weg gebracht.
Von den insgesamt 785 Europaabgeordneten haben
immerhin über 80 Abgeordnete
diesen Vorschlag unterschrieben.
Bedauerlicherweise
nicht alle deutschen Europaabgeordneten,
obwohl diese alle
von der VDL und auch von den
Berufsschafhaltern kontaktiert
und um Unterschrift gebeten
worden waren.
Doch damit ist der VDLKampf
zur Abschaffung der
verpflichtenden Einführung
der elektronischen Kennzeichnung
noch lange nicht zu Ende.
In der Unterredung ging Neil
Parish auf den Vorschlag der
VDL ein, dieses Thema auf europäischer
Ebene gemeinsam
mit den ausländischen Schafverbänden
und den Regierungsvertretern
nochmals zu
erörtern. Datum dieser Arbeitssitzung
wird voraussichtlich
unmittelbar nach der Internationalen
Grünen Woche am Mittwoch,
den 28. Januar 2009,
sein. Dort sollen dann noch
einmal die aktuellen Probleme,
die mit der Einführung der
elektronischen Kennzeichnung
einhergehen, vorgetragen werden;
ob es nun noch nicht abgeschlossenen
Feldversuche
zur elektronischen Kennzeichnung
sind oder die aufgekommenen
Tierschutzprobleme. Wir hoffen dort durch die Verstärkung
mit anderen Schafländern
auf ein gewisses Einsehen
bei der EU-Kommission.
In die Vorbereitungen wird
die VDL auch den europäischen
Bauernverband (COPA) mit
einbinden.
Sollten diese Gespräche nicht
zum Erfolg führen, werden sicherlich
weitere, deutlichere
Maßnahmen folgen müssen,
die gemeinsam mit den anderen
Schafzuchtverbänden in
Europa abgestimmt werden.
Vorab ist es in jedem Falle
erforderlich, dass in Europa eine
einstimmige Forderung seitens
der Schafwirtschaft erarbeitet
und dann von allen Verbänden
mitgetragen wird. Diese
Forderung lautet aus VDL-Sicht:
„Wiedereinführung der Bestandskennzeichnung wie sie seinerzeit gegolten hat und Kennzeichnung erst dann, wenn die Schafe den Eigentümer wechseln.“
Mit einer derartigen Regelung wird aus VDL-Sicht in ausreichendem Maße der Forderung nach Rückverfolgung von Tierbewegung entsprochen. Sollte es irgendwann zu einem Krankheitsfall in einer Herde kommen, könnte bei Bedarf in den Herden, die von dem erkrankten Tier kontaktiert wurden, noch eine Einzeltierkennzeichnung parallel zu eventuell vorgenommenen Untersuchungen durchgeführt werden, um festzustellen, welche der Schafe tatsächlich erkrankt sind. Daher ist es nicht einsehbar, vorab den bisher geforderten unsinnigen Aufwand einer elektronischen Einzeltierkennzeichnung zu betreiben. In diesem Sinne wird die VDL im Neuen Jahr kämpfen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um hier wieder praxisnahe Regelungen zu erreichen, die schließlich auch bei anderen Tierarten wie in der Schweinehaltung nach wie vor erlaubt sind.
VDL
„Wiedereinführung der Bestandskennzeichnung wie sie seinerzeit gegolten hat und Kennzeichnung erst dann, wenn die Schafe den Eigentümer wechseln.“
Mit einer derartigen Regelung wird aus VDL-Sicht in ausreichendem Maße der Forderung nach Rückverfolgung von Tierbewegung entsprochen. Sollte es irgendwann zu einem Krankheitsfall in einer Herde kommen, könnte bei Bedarf in den Herden, die von dem erkrankten Tier kontaktiert wurden, noch eine Einzeltierkennzeichnung parallel zu eventuell vorgenommenen Untersuchungen durchgeführt werden, um festzustellen, welche der Schafe tatsächlich erkrankt sind. Daher ist es nicht einsehbar, vorab den bisher geforderten unsinnigen Aufwand einer elektronischen Einzeltierkennzeichnung zu betreiben. In diesem Sinne wird die VDL im Neuen Jahr kämpfen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um hier wieder praxisnahe Regelungen zu erreichen, die schließlich auch bei anderen Tierarten wie in der Schweinehaltung nach wie vor erlaubt sind.
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