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Wolf im Fokus

Dringender Handlungsbedarf

Angesichts der zunehmenden Ausbreitung der Wolfspopulation in zahlreichen Regionen Deutschlands sehen die Länderchefs dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 20. Juni 2024 ging es unter anderem um die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes und um ein regional differenziertes Bestandsmanagement.

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So sei der im Oktober 2023 vom Bundesumweltministerium vorgelegte Vorschlag zur schnelleren und unbürokratischen Wolfsentnahme nur ein erster Schritt gewesen, heißt es in dem Ergebisprotokoll. 

Schnellabschussverfahren läuft ins Leere

Allerdings hätten erste Erfahrungen aus der Rechtsprechung in Niedersachsen (OVG-Beschlüsse) gezeigt, dass in der Praxis die erheblichen Anforderungen des geltenden Rechts an die Einzelfallentscheidung der vorgesehenen schnellen Entnahme innerhalb eines knapp bemessenen Zeitraums nach dem auslösenden Rissereignis entgegenstehen. Das ursprünglich geplante Schnellabschussverfahren laufe damit faktisch ins Leere.

Mit EU-Kommission unverzüglich in Dialog treten

Die Länderchefs fordern den Bund daher erneut auf, die schon seit Jahren angemahnten Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen und die jetzt schon in Art. 16 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bestehende Möglichkeit zur Einrichtung eines regional differenzierten Bestandsmanagements in Regionen, in denen der Bestand an Wölfen nicht gefährdet ist, aufzugreifen und unverzüglich umzusetzen. Dazu wird die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich mit der EU-Kommission in den dafür notwendigen Dialog zu treten.

Herabstufung in der Berner Konvention

Die Regierungschefs der Länder sehen die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs als zentrales Ziel für eine langfristige rechtssichere Konfliktlösung und fordern die Bundesregierung daher auf, dem Vorschlag im Umweltministerrat zuzustimmen und sich für eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ im Rahmen einer vorgezogenen außerordentlichen Sitzung des ständigen Ausschusses der Berner Konvention einzusetzen.

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