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Wolf im Fokus | Niedersachsen

NABU muss nicht informiert werden

Das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg hat in einem Urteil (Az.: 2 A 133/22) eine Klage des Naturschutzbundes Deutschland Landesverband Niedersachsen e.V., (NABU) gegen den Landkreis Uelzen abgewiesen. Somit muss der Landkreis Uelzen den NABU nicht unaufgefordert über geplante Wolfsabschüsse informieren.

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Der NABU wandte sich im September 2021 mit der Aufforderung an den Landkreis Uelzen, dieser solle ihn zukünftig unaufgefordert über geplante Wolfsabschüsse aktiv durch die Übermittlung dieser Ausnahmegenehmigungen unterrichten. Die rechtzeitige Kenntnis sei für die Erreichung effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes unerlässlich.

Das lehnte der Landkreis Uelzen ab. Der NABU könne einen Antrag bei der Behörde auf Zugang zu den Informationen stellen, was für ihn zumutbar und ausreichend sei. Dagegen wandte sich der NABU mit seiner Klage.

Zumutbare Informationsbeschaffung

Nun hat das VG die Klage abgewiesen. Dem NABU sei es durchaus zuzumuten, dass er sich als „anerkannter Umweltverein aktiv, selbstständig und regelmäßig“ darüber informiert, ob ein Wolf zum Abschuss freigegeben sei, heißt es in der Urteilsbegründung. 

Im übrigen sei die Behörde nämlich ohnehin nach § 10 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 5 Umweltinformationsgesetz (UIG) zur Verbreitung der Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot für Wölfe verpflichtet. Dadurch könne der NABU Kenntnis nehmen, die Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls Rechtsbehelfe einlegen.

Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereine

Darüber hinaus verwies die Kammer auf die erst kürzlich vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 12.4.2024 - 4 ME 73/24 -) bestätigten Mitwirkungsrechte von anerkannten Naturschutzvereinigungen in laufenden Verfahren auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, weil diese in einer Vielzahl von Fällen als Allgemeinverfügung einzuordnen und anerkannte Naturschutzvereinigungen mindestens über den Inhalt und den Ort des Vorhabens in Kenntnis zu setzen und auf ihre Rechte hinzuweisen seien.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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