Zulassung von Impfstoffen per Eilverordnung
Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3).
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Seit dem ersten Auftreten von BTV-3 in Deutschland am 12.10.2023, werden fast täglich vom Tierseucheninformationsdienst (TSIS) des Friedrich-Loeffler-Institutes Nachweise in Nordrhein-Westfalen und Nieder-sachsen bestätigt. Nach dem aktuellen Kenntnisstand wird ein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 jedoch nicht vor Herbst diesen Jahres zur Verfügung stehen.
Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 gestattet. Damit reagiert das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen.
Mit der Eilverordnung wird die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der EU zugelassen ist, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr angewendet werden. Sofern zu diesem Zeitpunkt keine zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung stehen sollten, kann die Verordnung aber mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden.
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