Geplante Wolfsentnahme am Elbdeich
Der Landkreis Stade hat am 30. Mai 2024 eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines sogenannten Problemwolfes veröffentlicht, die nach einer Frist von einer Woche in Kraft tritt. Unterstützung kommt von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer.
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Laut Christian Meyer berücksichtige die Begründung des Landkreises die jüngste Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, wonach Abschüsse nicht generell verboten seien, sofern sie ausreichend begründet sind.
Oberste Priorität für den Küstenschutz
In dem vorliegenden Fall gehe es nicht nur um den Schutz der Schafe, sondern auch um eine Gefährdung der für den Hochwasser- und Küstenschutz notwendigen Deichpflege. "Der Hochwasser- und Küstenschutz durch Schafe am Deich hat für mich höchste Priorität. Die Landkreise sind als Untere Naturschutzbehörde nach dem Bundesnaturschutzgesetz die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Wolfsentnahme. Das Beispiel Stade und letztes Jahr die Region Hannover zeigen: Die Landkreise können selbst gegen Problemwölfe vorgehen, die Schäden verursachen – wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen", sagte der Minister.
Wiederholte Rissvorfälle trotz Herdenschutz
Ende April waren im Alten Land sieben tote Deichschafe auf der Elbinsel Hahnöfersand entdeckt worden, die offenbar von einem Wolf gerissen wurden. Die Schafe grasten nach Angaben des Landkreises hinter einem mehr als einen Meter hohen Zaun auf dem Deich direkt an der Elbe.
Erst Anfang März hatte ein Wolf mehrere Schafe auf der zum Gebiet der Gemeinde Jork gehörenden Insel getötet.
Wirtschaftliche Schäden verhindern
Jetzt bleibe abzuwarten, wie die Gerichte auf mögliche Klagen reagieren, so Christian Meyer. "Wir brauchen Schafe auf den Deichen, um diese zu bewirtschaften und in Stand zu halten. Gibt es keine Schafe mehr, weil Wölfe sie zu häufig reißen oder sie aus Angst vor Wolfsangriffen eingestallt werden, leidet der Deichschutz massiv. Das gilt es zu verhindern – auch durch das Töten einzelner Problemwölfe zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden nach der geltenden FFH-Richtlinie und Rechtsprechung."
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