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Tiergesundheit | Moderhinke

Schweizweite Bekämpfung der Moderhinke

Am 1. Oktober 2024 beginnt die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke. Das teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit. Eine koordinierte Bekämpfung auf nationaler Ebene sei unerlässlich.

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In den Kantonen Graubünden und Glarus werde die Moderhinke zwar seit langem bekämpft, dennoch komme es immer wieder zu Reinfektionen.

In den nächsten fünf Jahren werden jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März alle Schafhaltungen untersucht. Schafhalter mit positiven Herden müssen ihre Herden sanieren. Ziel ist es, dass die Moderhinke nach fünf Jahren in der Schweiz nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommt.

Engmaschige Untersuchungen sind elementar

Die schweizweite Bekämpfung erfordert die Zusammenarbeit aller Akteure der Schafbranche, der kantonalen Veterinärämter und des BLV. Alle Schafhalter seien aufgerufen, ihre Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) korrekt zu melden und Unstimmigkeiten zu bereinigen. Nur so sei eine effiziente Abwicklung des Bekämpfungsprogramms möglich, so das BLV.

In den Kantonen Graubünden und Glarus wird die Moderhinke der Schafe seit Jahrzehnten bereits systematisch bekämpft. Trotzdem kommt es dort immer wieder zu Reinfektionen durch Wiedereinschleppung der Krankheit in bereits sanierte Herden. Vermutet wird dabei unter anderem die gemeinsame Sömmerung mit Schafen aus anderen Kantonen. Die Krankheit beeinträchtigt dabei nicht nur das Tierwohl. Sie verursacht auch wirtschaftliche Schäden durch abgemagerte Tiere, geringe Milchleistung und erhöhte Behandlungskosten. Zudem birgt sie das ständige Risiko von Reinfektionen.

Jährliche Kontrollen mittels Probenentnahmen

Jährliche Kontrollen aller Betriebe sind ab dem 1. Oktober 2024 geplant. Die Tiere müssen mittels Probenentnahme untersucht werden. Das Ziel ist die Anzahl der Schafhaltungen, die von Moderhinke betroffen sind, auf unter 1 % zu senken. Die genauen Vorgaben werden vom BLV gemäß Tierseuchenverordnung ausgearbeitet. Das Programm dauert maximal fünf Jahre.

Da sich viele Infektionen während des Tierverkehrs unterwegs zu Sömmerungen, Wanderherden oder Märkten ereignen, erarbeiten die betroffenen Akteure hierfür ein Konzept.

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