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Neues Landesjagdgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Wolf wird ins neue Jagdrecht aufgenommen

Auf seiner Sitzung am 13. März 2024 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns der Novelle des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Es soll zum neuen Jagdjahr in Kraft treten, das am 1. April beginnt. Eine wichtige Neuerung betrifft den Wolf und Wolfshybriden: Sie werden dem Jagdrecht unterstellt.

 

 

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Als europaweit geschützte Art hat der Wolf allerdings eine ganzjährige Schonzeit. Das Vergrämen oder der Abschuss eines Wolfes müsse daher weiterhin im Einzelfall geprüft werden. Dabei gehe es stets nur um Wölfe in Gebieten mit vermehrten Attacken auf von den Haltern geschützte Weidetiere.

Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht biete aber auch die Chance für die Jägerschaft, in stärkerem Maße als bislang das Monitoring dieser neuen Wildart maßgeblich und öffentlichkeitswirksam durchzuführen, so Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Mecklenburg-Vorpommern, kritisiert die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht als Populismus: "Dadurch entstehen rechtlich keinerlei andere Optionen für den Umgang mit dieser Art, als sie auch bislang gegeben waren."

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